KHM muss Werke an Erben von NS-Opfern zurückgeben

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khm(c) Michaela Bruckberger
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Das Kunsthistorische Museum hatte 1951 zwei Architekturteile aus der Sammlung der Familie Zsolnay erworben. Nicht empfohlen wurde die Rückgabe eines koptischen Stoffstückes.

Nach einer heutigen Empfehlung des Kunstrückgabebeirats muss das Kunsthistorische Museum (KHM) Werke an die Erben von einstigen NS-Opfern zurückgeben. Dabei handelt es sich um zwei Architekturteile (Traufleisten mit Wasserspeiern) und ein Grabrelief, welche die Antikensammlung des Kunsthistorischen Museums aus der Sammlung der Familie Zsolnay erworben hatte.

Die Stücke waren im engen Zusammenhang mit einem Ausfuhrverbot im Jahr 1951 angekauft worden, heißt es in einer Aussendung. Nicht empfohlen wurde hingegen die Rückgabe eines koptischen Stoffstückes, welches im Jahr 1948 von der Familie Zsolnay der Antikensammlung des KHM gewidmet wurde.

Ebenfalls nicht zur Rückgabe empfohlen wurden zehn Bronzen der Kunstkammer. Diese wurden ab dem Jahr 1952 vom Kunstsammler Robert Mayer angekauft. Mayer war zwar vom NS-Regime verfolgt, "einen nach dem Kunstrückgabegesetz relevanten Zusammenhang zwischen dem Erwerb und der Verfolgung konnte der Beirat jedoch nicht erkennen", heißt es. Die Entscheidung über eine Empfehlung zu Porzellanen aus der Sammlung Ferdinand Bloch-Bauer, die sich heute im MAK befinden, wurde vertagt.

(APA)

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