Fall Gurlitt: Das Testament ist gültig

Schaeublin of the Bern Art Museum casts a shadow as he arrives for a news conference on the collection from the late Gurlitt in Berlin
Schaeublin of the Bern Art Museum casts a shadow as he arrives for a news conference on the collection from the late Gurlitt in Berlin(c) REUTERS (� Hannibal Hanschke / Reuters)
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Die Cousine des Kunstsammlers wollte das Testament anfechten, in dem Gurlitt das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben einsetzte. Das Amtsgericht München lehnte ab.

Das Amtsgericht München hat den Antrag der Cousine von Cornelius Gurlitt auf einen Erbschein abgelehnt. "Das Gericht hält das Testament von Cornelius Gurlitt, in dem er das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben eingesetzt hat, für wirksam", hieß es in einer Mitteilung am Donnerstag.

Gurlitts Cousine Uta Werner zweifelt das Testament an, in dem dieser sein gesamtes Vermögen - inklusive der millionenschweren, umstrittenen Kunstsammlung - dem Kunstmuseum in Bern vermachte. Sie hatte im Februar die entsprechenden Unterlagen für den Erbscheinsantrag eingereicht.

Ein Teil von Gurlitts Sammlung dürfte Raubkunst sein. Die rechtliche Klärung, welche Werke den ursprünglichen Eigentümern zurückgegeben werden können, läuft noch. Zuletzt wurde die Rückgabe eines Werkes von Matisse beschlossen.

Sammlung Gurlitt

In der Münchner Wohnung des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt waren 2012 über 1400 Kunstwerke beschlagnahmt worden. Cornelius Gurlitt war der Sohn des Nazi-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt. Die Sammlung hortete er in seiner Münchner Wohnung und in einem Haus in Salzburg. In der Sammlung befinden sich Werke etwa von Matisse, Picasso, Renoir und Monet. Gurlitt starb im Mai 2014. 

(APA/dpa)

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