Fall Gurlitt: Cousine blitzt mit Antrag auf Erbschein ab

Das Kunstmuseum Bern ist rechtmäßiger Erbe der Sammlung.

Cornelius Gurlitt, der im Mai 2014 starb und rund 1500 Bilder hinterließ – einige davon unter Raubkunstverdacht –, war nach Ansicht des Amtsgerichts München testierfähig. In seinem Testament hatte er das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben seiner Sammlung bestimmt, seine Cousine Uta Werner erhob Anspruch auf den Nachlass und ließ ein psychiatrisches Gutachten anfertigen. Dieses sollte nachweisen, dass Gurlitt beim Verfassen seines Testaments nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war.

Das Gericht folgte ihrem Einwand nicht: Ihr Antrag auf einen Erbschein wurde abgelehnt. „Das Gericht hält das Testament von Cornelius Gurlitt, in dem er das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben eingesetzt hat, für wirksam“, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung des Gerichts. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Werner hat einen Monat Zeit, dagegen zu berufen.

Zwei Bilder, die als Raubkunst identifiziert wurden, sollen indessen demnächst zurückgegeben werden: die „Sitzende Frau“ von Matisse und Liebermanns „Zwei Reiter am Strand“. (APA/kanu)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2015)

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