Gurlitt: Das Tauziehen geht weiter

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Die Cousine von Cornelius Gurlitt legte Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Erbscheinantrages ein. Er hatte sein Vermögen per Testament dem Kunstmuseum Bern vermacht.

Das Tauziehen um die wegen Nazi-Raubkunstverdachts umstrittene Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt geht weiter. Seine Cousine Uta Werner macht nach wie vor Ansprüche auf das Erbe geltend, das Gurlitt per Testament dem Kunstmuseum Bern vermachte. Sie legte Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Erbscheinantrages ein, wie das Amtsgericht München am Dienstag mitteilte.

"Die Prüfung der Beschwerde durch das Amtsgericht München wird umgehend erfolgen", hieß es. Das Gericht hatte im März den Antrag der Gurlitt-Cousine auf einen Erbschein abgelehnt und erklärt, es halte das Testament mit dem Kunstmuseum Bern als Alleinerben für wirksam. Sollte das Gericht seine Entscheidung nun abändern wollen, müssten nochmals alle Beteiligten gehört werden, teilte eine Sprecherin mit. Andernfalls würden die Akten dem Oberlandesgericht vorgelegt.

Uta Werner erhebt Anspruch auf Nachlass

Cornelius Gurlitt, Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, war am 6. Mai 2014 gestorben. Mit seiner Sammlung von mehr als 1500 Bildern in München und Salzburg stand er monatelang im Zentrum einer Debatte um Nazi-Raubkunst. Er vermachte sein komplettes Vermögen dem Kunstmuseum Bern. Zu dem Zeitpunkt stand er unter Betreuung. Seine Cousine zweifelt daran, dass Gurlitt beim Verfassen des Testamentes im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war und erhebt selbst Anspruch auf den Nachlass.

(APA)

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