Grünbaum-Erben kündigen Restitutionsklage gegen Österreich an

Kunstrestitution - Republik �sterreich vor erneuter Klage
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Die Klage betrifft rund ein Dutzend Schiele-Werke aus der Albertina und dem Leopold Museum, darunter "Tote Stadt III".

Die Erben des 1941 im KZ Dachau ermordeten Fritz Grünbaum wollen bei einem US-Gericht Klage gegen die Republik Österreich einreichen. Sie erheben Ansprüche auf insgesamt 14 Werke von Egon Schiele, die sich im Leopold Museums sowie der Albertina befinden. Man wolle "dem Beispiel Randolf Schoenbergs und Maria Altmanns folgen, um Gerechtigkeit für Fritz und Elisabeth Grünbaum zu erlangen".

Der Anwalt Schoenberg hatte sich vor zehn Jahren im Namen der Erben nach Bloch-Bauer für die (schließlich erfolgreiche) Rückgabe von fünf Klimt-Gemälden aus der Österreichischen Galerie Belvedere eingesetzt. Bei den von den Grünbaum-Erben geforderten Werken handelt es sich hauptsächlich um Arbeiten auf Papier, aber auch um das bereits einmal umstrittene Gemälde "Tote Stadt III".

Für den Vorstand der Leopold Museum Privatstiftung verwies Anwalt Andreas Nödl auf die 2010 erfolgte Entscheidung der sogenannten Michalek-Kommission auf Basis der von Sonja Niederacher erarbeiteten Dossiers, wonach "kein Tatbestand" im Sinne des Kunstrückgabegesetzes bestehe. Sollten neue Dokumente zu einer Causa auftauchen, werde man sich damit befassen, bis dahin sehe man aber "keinen Handlungsbedarf".

"Verfehlte Restitutionspolitik Österreichs"

Im Zuge einer Versteigerung im Vorjahr hatte das Museum angekündigt, dass sich die Privatstiftung für den Fall, dass seitens der Grünbaum-Erben weiter behauptet werde, dass Schiele-Werke wie "Tote Stadt III" aus der Sammlung Grünbaum heute nicht rechtmäßig im Besitz des Leopold Museums seien, rechtliche Schritte vorbehalte. Die Albertina wollte am Mittwoch keine Stellungnahme abgeben.

Die Grünbaum-Erben beklagen "die verfehlte Restitutionspolitik Österreichs", wodurch ihr "kein anderer Weg (bleibt), als die Gerichte in den USA anzurufen, um Gerechtigkeit zu erlangen". Bisher habe sich die Republik geweigert, ihrer Verpflichtung aus dem Staatsvertrag nachzukommen und Raubkunst zurückzugeben. Die Klage wird laut dem neben Anwalt Raymond J. Dowd involvierten Genealogen Herbert Gruber deshalb in den USA eingebracht, da laut österreichischem Recht eine Klage aufgrund von Verjährung nicht möglich sei, beziehungsweise das Kunstrestitutionsgesetz "nicht einmal Parteienstellung ermöglicht", wie er mitteilte.

Möglich sei die US-Klage, "da die Republik Österreich dort Besitz hat (das Kulturzentrum)". Es gebe eine entsprechende Entscheidung des US Supreme Court, wonach eine solche Klage in New York zulässig sei, da auch eines der Familienmitglieder dort wohnhaft sei.

Zu Albertina-Werken "voraussichtlich noch 2015" Entscheidung

Zu beiden Werken von Schiele, die sich in der Wiener Albertina befinden, soll es "voraussichtlich noch 2015" eine Empfehlung des Kunstrückgabebeirats geben. Das teilte das Kulturministerium am Mittwoch mit, nachdem bekannt wurde, dass die Erben nach Fritz Grünbaum eine Restitutionsklage gegen die Republik Österreich vorbereiten.

Österreich gehe im Sinne des "international anerkannten Kunstrückgabegesetzes verantwortungsbewusst ‎mit der Provenienz der Sammlungen des Bundes um". Diese würde die Kommission für Provenienzforschung entsprechend untersuchen. Und auch "Sitzender weiblicher Rückenakt mit rotem Rock" sowie "Mutter und Kind" würde man prüfen, woraufhin im Anschluss der Beirat eine Empfehlung abgebe.

Neuerlich wurde seitens des Ministeriums betont, dass die private Sammlung Leopold nicht dem Kunstrückgabegesetz unterliegt. Genau das wollen die Erben mit ihrer Klage, die auch zwölf im Leopold Museum befindliche Schiele-Arbeiten umfasst, vor Gericht allerdings anfechten. Bereits zuvor hatte Anwalt Andreas Nödl für den Vorstand der Leopold Privatstiftung auf die 2010 erfolgte Entscheidung der sogenannten Michalek-Kommission verwiesen. Damals wurde betreffend der Werke "kein Tatbestand" im Sinne des Kunstrückgabegesetzes festgestellt.

Aufregung um Auktion im November

Bereits im November 2014 hatten zwei Schiele-Werke aus der Sammlung Grünbaum bei Auktionen in den USA für Aufregung gesorgt: Wenige Tage vor der Versteigerung von "Stadt am blauen Fluss (Krumau)" hatte Christie's New York das Werk als Raubkunst gekennzeichnet, was das Leopold Museum zu scharfer Kritik veranlasste. Christie's übernehme "offenbar bewusst eine lückenhafte und falsche Provenienzkette", äußerte das Museum sein Unverständnis. Das Werk erzielte schließlich 2,965 Millionen Dollar (2,38 Millionen Euro), der Erlös wurde zwischen den Besitzern und den Grünbaum-Erben geteilt.

Ebenfalls aus der Sammlung Grünbaum, aber ohne Hinweis auf Raubkunst, wurde bei Sotheby's auch Schieles "Sitzende mit angezogenem linken Bein (Torso)" für 1,325 Millionen Dollar ersteigert.

Grünbaum besaß mehr als 80 Schiele-Werke

Der 1880 in Brünn (Brno) geborene Fritz Grünbaum war Kabarettist, Schauspieler und Autor. Er wurde 1941 als 60-Jähriger im Konzentrationslager Dachau bei München ermordet. Grünbaum besaß eine große Kunstsammlung. Laut den Anwälten von Dunnington, Bartholow & Miller befanden sich allein mehr als 80 Schiele-Werke in der Wiener Wohnung Grünbaums, als dieser von der Gestapo wenige Tage nach dem sogenannten Anschluss Österreichs an Hitler-Deutschland festgenommen und deportiert wurde.

Zu seiner Sammlung gehörte auch Schieles "Tote Stadt III". Das Gemälde wurde 1998 in New York beschlagnahmt, vom US-Justizministerium aber wieder freigegeben und vom Leopold Museum nicht als Restitutionsfall eingestuft.

(APA)

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