Das Match um die Kulturspenden

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Seit heuer sind Spenden an geförderte Kulturinstitutionen steuerlich absetzbar. Die Einrichtungen freuen sich über die Regelung - doch die Sache hat einen Haken.

Auf der Website der Salzburger Festspiele werden potenzielle Förderer darauf hingewiesen, dass der Betrag, mit dem sie die Festspiele finanziell unterstützen, „in Deutschland, in der Schweiz und in den USA steuerlich absetzbar“ ist. Dass es in Österreich bisher nicht so war, galt als großes kulturpolitisches Manko. Seit Langem steht die Forderung in den Regierungsprogrammen. Einige Institutionen – etwa die Nationalbibliothek, das Bundesdenkmalamt und Museen – waren schon bisher begünstigt. Mit dem Jahreswechsel wurde die Absetzbarkeit von Kulturspenden nun ausgeweitet: Spenden an gemeinnützige Kultureinrichtungen, die entweder vom Bund oder einem Land gefördert werden, können von der Einkommenssteuer abgezogen werden.

Davon profitieren etwa die Theater: An der Josefstadt zum Beispiel freut man sich über die neue, „seit Langem angestrebte“ Regelung. Das Volkstheater hat im Vorjahr 100.000 Euro durch private Spenden eingenommen und will diese Marke auch heuer erreichen. Dazu will es aktiv für mehr Privatspenden werben. Auch das Burgtheater, das knapp 50 Förderer zählt, die jährlich zwischen 150 und 7500 Euro spenden, erwartet sich in der Zukunft noch höheren Zuspruch.

Derzeit spenden die Österreicher im Jahr etwa zehn Millionen Euro an Kultureinrichtungen – im internationalen Vergleich ist das wenig. Der Fundraising-Verband Austria hat errechnet, dass sich das Spendenvolumen mit der neuen Regelung auf 20 bis 25 Millionen Euro steigern könnte. Unter anderem auch deshalb, weil die Gründung gemeinnütziger Stiftungen durch das neue Gesetz erleichtert werde, sagt FVA-Geschäftsführer Günther Lutschinger. Er glaubt, dass in den nächsten Monaten weitere Stiftungen zur Kulturförderung gegründet werden.

Dass nur jene Kultureinrichtungen begünstigt sind, die – quasi als Qualitätssiegel – eine Bundes- oder Landesförderung erhalten, wird von Vertretern kleinerer Kulturinitiativen und der freien Szene heftig kritisiert. Zum einen würden Vereine, die sich durch Gemeinde- oder EU-Mittel finanzieren, ausgeschlossen, heißt es vonseiten der IG Kultur. Zum anderen seien gerade die Einrichtungen, die ganz ohne Subventionen auskommen müssen, von privaten Spenden abhängig. Gabriele Gerbasits von der IG Kultur berichtet von kleinen Kulturvereinen, die vor allem von örtlichen Firmen finanziert werden. Die neue Spendenregelung nimmt ihnen theoretisch nichts weg – im Konkurrenzkampf um private Zuwendung würden sie aber letztlich als Verlierer hervorgehen. „Das Problem wird sich erst in ein paar Jahren manifestieren“, glaubt Gerbasits.

Das Gesetz verschaffe jenen Einrichtungen, die ohnehin schon mit Förderungen bedacht sind, einen weiteren Vorteil, meint die IG Kultur. Und lässt nun anwaltlich prüfen, ob es nicht verfassungswidrig ist: „Wenn drei Vereine das Gleiche leisten, aber einer bekommt keine Förderung – kann er nicht Gleichberechtigung fordern?“, sagt Gerbasits.

Streitpunkt Transparenzdatenbank

Laut Bundeskanzleramt würden 2200 vom Bund geförderte Kunst und Kultureinrichtungen vom Gemeinnützigkeitspaket profitieren. Dass sie alle davon Gebrauch machen, glaubt Lutschinger nicht. Sie müssen sich nämlich selbst darum kümmern, in die Liste des Finanzamts aufgenommen zu werden. Als die Absetzbarkeit von Spenden 2009 auf soziale Organisationen ausgeweitet wurde, rechnete man mit 10.000 Bewerbungen – bis heute hätten nur 1000 um Aufnahme in die Liste angesucht.

Eine große Anzahl geförderter Einrichtungen dürfte hingegen aus anderen Gründen wenig vom neuen Gesetz haben. Es setzt nämlich voraus, dass die Förderung, die eine Institution erhält, in der Transparenzdatenbank ersichtlich ist. Nun trägt der Bund seine Subventionen zwar in die Datenbank ein, die Länder aber weigern sich bisher. In der Begutachtungsphase haben sie den Gesetzesentwurf denn auch dementsprechend bemängelt und den Verdacht geäußert, dass sie durch die Regelung „quasi durch die Hintertür“ gezwungen werden sollen, ihre Förderungen an die Transparenzdatenbank zu übermitteln.

Solange die Länder dies nicht tun, können Spenden an die von ihnen geförderten Einrichtungen jedenfalls nicht von der Steuer abgesetzt werden. „Einige Bundesländer werden wohl ziemlichen Druck bekommen, das zu melden“, meint Lutschinger.

SPENDENPAKET

Seit 1. 1. 2016 sind Spenden an gemeinnützige kulturelle Einrichtungen von der Steuer absetzbar. Die Einrichtung muss dazu seit mindestens drei Jahren bestehen, eine Förderung vom Bund oder von einem Land bekommen, und diese Förderung muss in der Transparenzdatenbank ersichtlich sein. Der Bund trägt seine Förderungen ein, die Länder aber nicht – Kulturinstitutionen, die nur Landesförderung bekommen, profitieren also (noch) nicht von der neuen Regelung. Das Finanzministerium wird eine Liste der begünstigten Spendenempfänger auflegen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.01.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.