OGH-Urteil über das Erbe von Franz West

AUSSTELLUNG: 'FRANZ WEST - WO IST MEIN ACHTER?' IM MUMOK.
AUSSTELLUNG: 'FRANZ WEST - WO IST MEIN ACHTER?' IM MUMOK.APA/HERBERT PFARRHOFER
  • Drucken

Der Erwerb durch eine Privatstiftung kurz vor seinem Tod ist unwirksam.

Franz West, Österreichs teuerster Künstler, starb am 25. Juli 2012. Nur ein paar Tage davor, kurz bevor West in die Intensivstation gebracht wurde, gründeten Personen im Umfeld von Elan Wingate, einem ehemaligen Direktor der Gagosian Gallery, die Franz West Privatstiftung. Ihr übertrug West kurz vor seinem Tod seinen Nachlass. Zu dieser Zeit sei er nicht mehr geschäftsfähig gewesen, sagen seine Erben und das (2002 von West als gemeinnütziger Verein gegründete, mit Wissenschaftlern und ehemaligen Museumsdirektoren wie Edelbert Köb und Eva Badura besetzte) Archiv Franz West: Beide klagten gegen die Privatstiftung.

Das Verfahren der Familie ist noch nicht entschieden, das des Archivs hat schon alle Instanzen durchlaufen. Nun auch die letzte: Der Oberste Gerichtshof folgte der Argumentation des Archivs zur Gänze, wie Rechtsanwalt Peter Polak meldet, der dieses vertritt. Die Last-minute-Vermögensübertragung sei unwirksam, die jahrelangen Streitigkeiten seien beendet. Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf das Verfahren der Erben. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.05.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.