Belvedere-Direktorin begrüßt externe Compliance-Prüfung

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Die noch nicht benannten Vorwürfe dürften sich aufs Jahr 2016 beziehen.

Vor der Presseführung zur Schau „Inspiration Fotografie“ Donnerstagvormittag in der Belvedere-Orangerie verlas Direktorin Agnes Husslein, emotional sichtlich erschüttert, ein Statement zu den zuvor bekannt gewordenen Vorwürfen wegen Compliance-Verstößen. Wegen der direkt ans Ministerium weitergegebenen Vorwürfe, die noch immer nicht konkret benannt wurden, stellte der Vorsitzende des Belvedere-Kuratoriums und der Findungskommission, Hans Wehsely, das laufende Berufungsverfahren einer neuen Belvedere-Direktion ruhend. Auch Husslein hatte sich wieder beworben.

Wehsely gab bekannt, dass eine externe Sonderprüfung stattfinden werde. Husslein begrüße diese Prüfung, sagte sie. Die auf „internen Mitteilungen“ beruhenden, ihr in den Details nicht bekannten Vorwürfe richteten sich gegen mehrere Personen im Haus, so Husslein, und könnten sich nur auf vermeintliche Verstöße im Jahr 2016 beziehen. Denn jedes Jahr führten Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen auch Prüfungen der Einhaltung der Compliance-Richtlinien (Umgang mit Geschäftspartnern, Geschenkannahme, Bestechung etc.) durch. Bei der bisher jüngsten, für 2015, erklärte Husslein, seien „keine Feststellungen“ gemacht worden.

Die Compliance sei ihr immer ein „großes Anliegen“ gewesen, so Husslein weiter: „Das ist auch der Grund dafür, dass wir im Belvedere schon vor längerer Zeit umfassende Richtlinien formuliert und implementiert haben. Die Compliance-Verantwortung habe ich mit Einführung der Richtlinien der kaufmännischen Leitung (Ulrike Gruber-Mikulcik, Anm.) übertragen.“ (sp)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.06.2016)

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