Ein Gutachten gibt grünes Licht für einen Verbleib der Kunstwerke in der Basteihalle der Albertina, während das schadhafte Depot des Museums saniert wird. Damit dürfte die kostspielige Übersiedlung der Werke in Ersatzdepots entfallen, bestätigte die Albertina.
Die endgültige Entscheidung werde zwar erst nächste Woche von der Präsidentin des Bundesdenkmalamtes, Barbara Neubauer, getroffen. Jedoch erwartet die Albertina einen zustimmenden Entscheid, da das Gutachten "derart positiv" sei.
Würde 95.000 Werke betreffen
Nach dem Wassereintritt in den Tiefspeicher der Albertina Ende Juni waren die darin gelagerten Werke in die Basteihalle evakuiert worden. Fraglich blieb jedoch, ob die etwa 950.000 Kunstwerke aus Sicherheitsgründen außer Hauses in provisorische Ersatzdepots übersiedeln müssen, während der Schaden im Albertina-Depot behoben wird.
Nun habe der beauftragte Gutachter "keine Hindernisse für eine weitere temporäre Nutzung" der Basteihalle gesehen, hieß es heute aus der Albertina. "Nach Ansicht des Gutachters können die Kunstwerke also weiterhin in der Basteihalle (Wechselausstellungshalle) der Albertina zwischengelagert werden."
Umsiedelung wäre teuer
Damit würde sich die Albertina die teure Übersiedlung, die nur unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen absolviert werden könnte, ersparen. "Urlaubsbedingt" werde das Bundesdenkmalamt "erst Anfang kommender Woche" die endgültige Entscheidung treffen, hieß es weiter.
Die externen Depots sind fertig hergerichtet und haben auch den Segen des Bundesdenkmalamtes. "Wir werden diese Maßnahme aber nur ergreifen, wenn die Sanierungsarbeiten es notwendig machen", so Albertina-Direktor Klaus Albrecht Schröder Anfang August.
Neue Schutzschicht für Tiefenspeicher
Der undichte Tiefspeicher der Albertina soll bis Mitte Oktober saniert werden - genaugenommen der Bereich über dem Depot. Die Basteioberfläche wird dazu zum Teil abgetragen und eine neue Isolier-Schutzschicht eingezogen. Die Maßnahmen sollen garantieren, dass das unterirdische Kunstlager nicht mehr von Wassereinbrüchen geplagt wird.
(APA)

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