US-Gericht entscheidet gegen Restitution von Cranach-Bildern

Die Nachkommen des jüdischen Kunsthändlers Jacques Goudstikker klagten auf die Rückgabe von zwei von den Nazis geraubten Werken. Ein Gericht wies die Forderung ab.

Zwei von den Nazis geraubte Gemälde des Renaissance-Künstlers Lucas Cranach des Älteren bleiben in den USA. Ein Gericht in Los Angeles wies vergangene Woche die Forderung der Nachkommen eines jüdischen Kunsthändlers ab, das zweiteilige Altarbild mit einer lebensgroßen Darstellung von Adam und Eva an die Familie zurückzugeben.

Die Norton Simon Art Foundation in Pasadena sei der rechtmäßige Besitzer der Bilder, urteilte Richter John F. Walter. Die Familie habe sich vor Generationen bewusst gegen eine Rückführung der Kunstwerke entschieden, sagte er zur Begründung.

Die Entscheidung ist ungewöhnlich. In anderen Fällen von Raubkunst wurden die Werke zumeist an die Erben ihrer jüdischen Vorbesitzer zurückgegeben. Diesmal ist die Sachlage komplizierter.

Laut den Gerichtsakten hatte der Nazi-Reichsmarschall Hermann Göring die Familie des auf der Flucht verstorbenen Kunsthändlers Jacques Goudstikker aus Amsterdam 1940 zum Verkauf dieser und anderer Bilder gezwungen.

Familie verlangte Bilder nicht zurück

Nach dem Zweiten Weltkrieg hätten die Alliierten die Raubkunst an die Niederlande zurückgegeben. Die Familie Goudstikker habe damals entschieden, die Werke nicht zurückzufordern. Niederländischem Recht zufolge hätte sie dafür die von Göring erhaltene Summe zurückzahlen müssen.

Nach dem Verstreichen der Rückforderungsfrist seien die Gemälde an die niederländische Regierung übergeben worden. Die Niederlande verkaufte sie an die russische Familie Stroganoff. Über die Stroganoffs gelangten die Bilder schließlich in die USA.

(APA/dpa)

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