Niederlage für Linz im Streit um verschollene Schiele-Bilder

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KUNSTMUSEUM LINZ � LENTOS �(c) APA (Presseamt Der Stadt Linz/ARchite)
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1951 hatte der Lentos-Vorläufer drei Bilder von Schiele und ein Gemälde von Klimt als Leihgabe bekommen, nun sind die Bilder nicht mehr auffindbar. In einem Prozess wurde Linz zu Schadenersatz verurteilt, eine Wiederaufnahme wurde nun zurückgewiesen.

Im Rechtsstreit um verschwundene Bilder von Egon Schiele und Gustav Klimt hat die Stadt Linz eine weitere Niederlage hinnehmen müssen: Das Oberlandesgericht wies eine Wiederaufnahmeklage laut Medienberichten vom Mittwoch zurück. Bereits im Juli hatte der OGH entschieden, dass die Stadt den Erben 8,2 Millionen Euro Schadenersatz zahlen muss.

1951 hatte die damalige Eigentümerin Olga Jäger ein Gemälde von Gustav Klimt sowie drei Bilder von Egon Schiele an die Neue Galerie der Stadt Linz (heute Lentos) verliehen. 

Als die Erben 2006 den Leihschein aus dem Nachlass einlösen wollten, waren die Werke nicht mehr auffindbar. Die Nachkommen klagten zuerst nur in einem Fall. 2011 sprach ihnen der Oberste Gerichtshof für die Schiele-Zeichnung "Paar" 100.000 Euro zu.

In einer weiteren Klage ging es um die drei anderen Bilder - die Klimt-Zeichnung "Zwei Liegende" sowie Schieles Aquarell "Junger Mann" und dessen Ölgemälde "Tote Stadt". Diesmal bekamen die Erben vom Oberlandesgericht Linz 8,21 Millionen Euro plus Zinsen zugesprochen, woraufhin die Stadt in Revision ging. Sie verweigert die Zahlung, da die Bilder angeblich Fälschungen und damit wertlos seien. Der OGH kam jedoch zu der Ansicht, dass dies eine Unterstellung sei.

Darauf präsentierte Linz ein erst nach dem Prozess aufgetauchtes Schriftstück, wonach die Mutter der Erben bereits 1990 die Bilderleihe aufgekündigt hat. Damit wäre die erste, 16 Jahre später eingebrachte Klage verjährt, weshalb beim Landesgericht die Wiederaufnahme dieses Verfahrens angestrebt wurde. Das wurde nun von zwei Instanzen zurückgewiesen.

"Eine gleiche Entscheidung ist auch für die zweite Wiederaufnahme zu erwarten", zitierte das "Neue Volksblatt" am Mittwoch den Anwalt der Stadt, Bruno Binder. Er empfiehlt allerdings, Revision beim Obersten Gerichtshof einzulegen, berichteten auch die "Oberösterreichischen Nachrichten".

(APA)

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