Verschwundene Schiele- und Klimt-Bilder: Alles auf Anfang

Archivbild  "Tote Stadt III" von E.Schiele
Archivbild "Tote Stadt III" von E.SchieleAPA
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Der Linzer Bilderstreit geht nach einem OGH-Urteil zurück an den Start: Das Linzer Landesgericht muss den Fall neu bewerten. Der Streitwert: 8,3 Millionen Euro.

Der seit Jahren schwelende Rechtsstreit um verschwundene Bilder von Egon Schiele und Gustav Klimt zwischen der Stadt Linz und den Erben muss zurück an den Start. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass das Landesgericht Linz den Fall neu und nach mündlicher Verhandlung beurteilen muss, bestätigte der Rechtsvertreter der Stadt, Bruno Binder, Medienberichte vom Freitag.

1951 hatte die Eigentümerin Olga Jäger Klimts Zeichnung „Zwei Liegende“ und drei Schiele-Werke: das Ölbild „Tote Stadt“, die Zeichnung „Paar“ und das Aquarell „Junger Mann“ an die Neue Galerie der Stadt Linz (heute Lentos) verliehen. Als die Erben 2006 den Leihschein aus dem Nachlass einlösen wollten, waren die Werke aber nicht mehr auffindbar. Daher klagten sie die Stadt auf Schadenersatz - zugleich der Beginn eines Rechtsstreits durch alle Instanzen.

Im Juli des Vorjahres hatte dann der OGH entschieden, dass die Stadt den Erben 8,31 Millionen Euro zahlen müsse. Überraschend präsentierte die Stadt danach ein Schriftstück, wonach die Mutter der Erben bereits 1990 die Bilderleihe aufgekündigt hatte. Damit wäre die erste, 16 Jahre später eingebrachte Klage verjährt, weshalb beim Landesgericht die Wiederaufnahme dieses Verfahrens angestrebt wurde. Das wurde von zwei Instanzen zurückgewiesen, weshalb Binder Revision beim OGH einlegte. Am Donnerstag wurde dem Anwalt nun die Entscheidung des Höchstgerichts zugestellt. Es kam zu dem Schluss, dass das neue Beweismittel bisher nicht entsprechend gewürdigt wurde, so Binder.

(APA/Red.)

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