Eigentlich müsste Franz Kafka zufrieden sein. Dem Prozess um den Nachlass seines Verlegers Max Brod, darunter zahlreiche Kafka-Manuskripte, mangelte es nicht an Absurditäten. Am Ende des jahrelangen Ringens um zigtausende handbeschriebene Seiten schickte die inzwischen pensionierte Tel Aviver Richterin Talia Koppelmann die Urteilsbegründung per E-Mail an die Streitparteien. Die literarischen Originale sollen der Nationalbibliothek in Jerusalem übergeben werden, so wie es Brod in seinem Testament festhielt. Die Rechte zur Veröffentlichung bleiben in der Hand der Erbin.
Der Teufel steckt schon im Testament
Wäre es nach Kafka gegangen, hätte Brod den Nachlass verbrannt. Stattdessen sammelte, redigierte und veröffentlichte der Verleger die Texte und schenkte noch zu eigenen Lebzeiten die wertvollen Dokumente seiner Sekretärin und Lebensgefährtin Ester Hoffe. Mit seinem Testament ebnete Brod den Weg für spätere Komplikationen. Einerseits hielt er fest, dass sein Nachlass an Ester Hoffe übergeben wird. „Sie soll aber verpflichtet sein, Vorsorge zu treffen“, und so heißt es in Brods letztem Willen, dass nach ihrem Tod die Erben die „Manuskripte, Briefe und sonstigen Papiere und Urkunden der Bibliothek der Hebräischen Universität Jerusalem oder der Staatlichen Bibliothek Tel Aviv oder einem anderen öffentlichen Archiv im Inland oder Ausland zur Aufbewahrung übergeben“ werden sollen. Vorausgesetzt, Frau Ilse Ester Hoffe habe „zu ihren Lebzeiten nicht anderweitig über sie verfügt“.
Die treue Sekretärin, die das stolze Alter von 101 erreichte, hatte tatsächlich eigene Pläne und veräußerte für viel Geld immer wieder Schriften Franz Kafkas. So erzielte sie bei einer Versteigerung des Manuskripts für den Roman „Der Proceß“ 1988 3,5 Millionen Mark. Käufer war das Deutsche Literaturarchiv Marbach, das auch Interesse an den restlichen Aufzeichnungen Kafkas signalisiert hatte und nach dem Tod Ester Hoffes mit ihren beiden Töchtern kommunizierte. Die beiden Schwestern hätten gern verkauft, wäre ihnen nicht die Nationalbibliothek dazwischengekommen.
40.000 Seiten – aber kaum was von Kafka
Allein das in Tresoren in Israel und in der Schweiz befindliche Material umfasst 40.000 Seiten. Das meiste davon stammt allerdings nicht aus der Feder Kafkas, sondern seines Mentors und Freundes Brod. Aviad Stollman, Kurator der Nationalbibliothek, rechnet nicht damit, noch auf literarische Werke vom Kaliber eines „Prozesses“ zu stoßen. Eine vom Gericht erstellte Liste zeige, dass von Kafka „kaum noch etwas dabei ist, was noch nicht veröffentlicht wurde“, sagt er, doch die Manuskripte Brods interessieren ihn nicht weniger. Brod sei „einer der eindrucksvollsten Denker Israels“, schwärmt Stollman. Unter den Unterlagen sollen sich auch Briefwechsel mit Martin Buber, Thomas Mann und Hugo von Hofmannsthal befinden sowie private Tagebücher.
Unklar ist, was die Erbin Ewa Hoffe möglicherweise noch in ihrer Wohnung an literarischen Schätzen versteckt. Wenn schon in Banktresoren „keine idealen Verhältnisse“ für die alten Manuskripte herrschen, sorgt sich Stollman, dann sei eine Privatwohnung, „noch dazu in dem feuchten Tel Aviver Klima katastrophal“, zudem halte die alte Dame Gerüchten zufolge „Dutzende Katzen“. Sollten sich in Ewa Hoffes Heim doch noch wichtigere Schriften, gar von Kafka selbst, befinden, will sich Stollman für eine schnelle Veröffentlichung einsetzen. Auf die Werke Kafkas kann die Erbin keine Rechte mehr umsetzen. Nur bei Brod laufen sie bis 2040.
Dokumente sollen rasch online gehen
Die Nationalbibliothek will die handschriftlichen Dokumente so schnell wie möglich ausstellen, auch im Internet veröffentlichen. Ginge es nach Stollman, würde die Bibliothek zu diesem Zweck gern mit dem Archiv in Marbach kooperieren, obschon er die Rolle des deutschen Instituts bei dem Prozess als „problematisch“ bezeichnet. Das Archiv habe argumentiert, „Brod sei kein Israeli gewesen“, schimpft der Jerusalemer Kurator. „Sie haben offenbar vergessen, dass dieser Mann mit dem letzten Zug aus Prag geflohen ist, um nach Palästina zu kommen.“ Kafka sei „im Kreis seiner Freunde gut aufgehoben“, findet Stollman, der das Material zu den Originalmanuskripten von Martin Buber und Hugo Bergmann stellen will. Ewa Hoffe will allerdings berufen. Der Streit war bislang Angelegenheit des Familiengerichts. Auf nächster Stufe wird vom Bezirksgericht in Tel Aviv entschieden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2012)
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