Skandalroman: 50.000 Euro Schmerzensgeld für Ex-Freundin

(c) AP (Vadim Ghirda)
  • Drucken

Der Schriftsteller Maxim Biller hatte in dem Roman "Esra" intime Details aus dem Leben seiner Ex-Freundin verwendet, selbst ihre Siamkatze kommt vor. Ein "unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre", urteilte das Gericht.

Weil Maxim Billers Roman „Esra" die Persönlichkeitsrechte verletze, bekommt die Ex-Freundin des Schriftstellers 50.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I verurteilte den Autor und seinen Verlag Kiepenheuer & Witsch am Mittwoch zur Zahlung und gab damit der Schmerzensgeldklage der Schauspielerin statt. Auch die Mutter der Ex-Freundin Fordert Schmerzensgeld, ihren Anspruch muss der Bundesgerichtshof noch einmal prüfen.

"Bis hin zur Siamkatze"

Für seinen Roman "Esra" hat Maxim Biller seine frühere Lebensgefährtin als Hauptfigur gewählt. Ihre Mutter sei in der Figur "Lale" erkennbar. Nach Ansicht der Klägerinnen entsprechen die Schilderungen exakt den tatsächlichen Lebensumständen. Biller habe Familienverhältnisse und Örtlichkeiten "eins zu eins übernommen, bis hin zur Siamkatze". Überdies habe er intimste Details der Liebesbeziehung geschildert. Die Romanheldin ist Filmpreisträgerin wie Billers Ex-Geliebte, die Mutter wie in der Wirklichkeit Trägerin des alternativen Nobelpreises und in dritter Ehe verheiratet.

Die beiden Frauen erstritten durch die Instanzen ein Verbot des Werkes. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Tochter bejaht und das Verbot des Romans bestätigt. Im Falle der Mutter hielten die Verfassungsrichter eine etwaige Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte für noch nicht hinreichend geklärt. Sie verwiesen ihren Fall zur weiteren Prüfung an den Bundesgerichtshof zurück.

Persönlichkeitsrecht stärker als Kunstfreieheit

Die Frau sei in Billers Roman eindeutig identifizierbar, urteilte die Zivilkammer. "Unabhängig von der Frage der Wahrheit der Schilderungen sind weder das Intimleben noch das Mutter-Kind-Verhältnis legitime Gegenstände öffentlicher Erörterung." Das Gericht beurteilte die Persönlichkeitsverletzung als so schwerwiegend, dass die Forderung der Schauspielerin angemessen sei. Der im Grundgesetz garantierte Schutz des Persönlichkeitsrechtes überwiege in diesem Fall gegenüber der Kunstfreiheit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

(Ag./Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.