Emojis: Zählt ein buntes Bildchen schon als ganzes Wort?

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Die Jury des Oxford Dictionary hat ein Emoji zum Wort des Jahres 2015 gekürt. Das stieß auch auf Kritik.

Die meisten Reaktionen waren nicht gerade überschwänglich: „Die Menschheit entwickelt sich zurück zum Grunzen und zur Höhlenmalerei“, meinte ein User auf Twitter, „Wie spricht man das überhaupt aus?“, fragte ein anderer. Stein des Anstoßes: Die Jury des Oxford Dictionary hat sich entschieden, diesmal ein Emoji zum Wort des Jahres zu erklären: und zwar jenes, dem vor Lachen die Tränen aus den Augen spritzen.

Emojis, diese kleinen bunten, in Japan entwickelten Bildchen, sind manchen zu kindisch, manche befürchten gar den Niedergang der Schriftsprache – was zum Teil auf einem Missverständnis beruht: Denn knappe, formlose E-Mails, Postings und Nachrichten, in denen Emojis vor allem Verwendung finden, funktionieren gar nicht nach den Prinzipien der elaborierten schriftlichen Kommunikation, sondern nach denen der beiläufigen mündlichen. Das Problem: Wenn schnelle, beiläufige Bemerkungen nicht mehr am Telefon oder zwischen Tür und Angel passieren, sondern per E-Mail, SMS oder Facebook, häufen sich die Missverständnisse: Hier kommen Emojis ins Spiel. Sie ersetzen den ironischen Tonfall oder den bedauernden Blick, ein Lächeln oder ein Schulterzucken. Oder eben ein mehr oder weniger lautes Kichern oder Lachen.

Ob ein Emoji allerdings wirklich als eigenständiges Wort durchgeht? Nun ja, in etwa mit der gleichen Berechtigung wie ein „Rofl“ (Rolling on the floor, Laughing) oder ein „Gnihihi“, mit dem bislang im Netz signalisiert wurde, dass jemand etwas zum Heulen komisch findet. (best)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.11.2015)

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