Thalia-Onlineshop muss für "FAZ"-Buchrezensionen zahlen

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Buch.de darf die Kritiken aus der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" nicht mehr ohne Erlaubnis und Rechteabgeltung verwenden. Darauf einigten sich die streitenden Parteien.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hat nach eigenen Angaben den Rechtsstreit mit der Thalia Bücher GmbH um die Verwendung von "FAZ"-Rezensionen mit einem Vergleich beendet. Thalia gebe für die ohne Erlaubnis zu Werbezwecken verwendeten Buchbesprechungen auf der Online-Plattform Buch.de eine Unterlassungserklärung ab und verpflichte sich zu Schadenersatz, teilte die "FAZ" am Dienstag mit.

Thalia Bücher wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern. Die "FAZ" erklärte, die verwendeten Rezensionsauszüge seien urheberrechtlich geschützt und dürften nur gegen eine Lizenzzahlung zu Werbezwecken verwendet werden. Die Parteien einigten sich laut "FAZ" darauf, dass durchschnittlich 380 Euro pro Rezensionsauszug als fiktive Lizenz zu bezahlen seien.

Der Vergleich sei auf "dringendes Anraten" des Landgerichts München zustande gekommen, teilte die "FAZ weiter mit. Die Zeitung hatte gegen den zu Thalia gehörenden Online-Buchhändler Klage erhoben.

(APA/dpa)

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