Soll man oder soll man nicht in Echtzeit aus einem Gerichtssaal berichten dürfen? Darüber wird seit der Urteilsverkündung im Testamentsfälscherprozess am vergangenen Dienstag diskutiert. Richter Andreas Posch hatte sich dabei eine spitze Bemerkung über den Live-Ticker von Vorarlberg-Online, kurz Vol.at, nicht nehmen lassen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass manche Zeugen, die vor ihrer Einvernahme vom Verfahren ausgeschlossen sind, durch die Lektüre des Online-Tickers beeinflusst worden seien und ihre Aussagen verändert hätten, sagte er.
Die Journalisten von Vol.at haben jedenfalls nicht gegen das Gesetz verstoßen. Denn die Strafprozessordnung verbietet lediglich Ton- und Bildaufnahmen im Gerichtssaal, nicht aber die Anwesenheit von Journalisten, die danach einen Bericht über den Prozess verfassen können. Das Gesetz stammt aus prädigitalen Zeiten, die Gesetzgeber haben schlicht nicht bedacht, dass durch Technologien wie Twitter, Blogs oder eben Live-Ticker noch während der Verhandlung Informationen nach außen dringen können. Mancher Jurist sieht daher eine Gesetzeslücke, die das Parlament möglichst bald schließen sollte – sonst könnte man Zeugen ja gleich zum gesamten Verfahren zulassen.
Ministerium sieht keinen Handlungsbedarf
Bereits vor einem Jahr, im Zuge des „Part of the game“-Prozesses gegen den nun zurückgetretenen FPK-Politiker Uwe Scheuch, wurde über Gerichtsticker diskutiert. Während das Justizministerium damals noch zur „Presse“ sagte, man sei sich der Problematik bewusst und prüfe, ob eine Änderung der Strafprozessordnung notwendig sei, sieht Sektionschef Christian Pilnacek nun keinen Handlungsbedarf mehr. Es obliege dem Richter, Zeugen vor der Verhandlung in einem abgegrenzten Raum warten zu lassen und „ihnen gegebenenfalls elektronische Geräte wie Smartphones abzunehmen“. Es sei keine Option, die Pressefreiheit oder den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens zu begrenzen.
Marc Springer, der Chefredakteur von Vol.at, will zwar nicht verraten, wie viele Internetnutzer den Ticker verfolgt haben, aber er betont: „Bei der Urteilsverkündung hatten wir zehnmal so viele Zugriffe wie auf sonstige Artikel.“ Bisher sei es Praxis gewesen, dass Nachrichtenfragmente auf Zetteln den Gerichtssaal verlassen hätten. „Nichts anderes ist der Live-Ticker, ins digitale Zeitalter übertragen.“ awa
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.08.2012)

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