Thilo Sarrazin muss eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. Der umstrittene deutsche Buchautor wollte eine von der Berliner "Tageszeitung" verfasste Äußerung über ihn verbieten lassen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt wies in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss einen Antrag Sarrazins zurück.
Die "taz" hatte laut Gericht im Juni über Sarrazin geschrieben, er werde "inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss". Der Bestsellerautor und frühere Berliner SPD-Finanzsenator sowie Bundesbank-Vorstand hatte dies als unzulässige Schmähkritik gewertet. Mit seinem Verbotsantrag war er zunächst vor dem Frankfurter Landgericht gescheitert.
Vom OLG in Frankfurt hieß es, dass die Grenze zur verbotenen Schmähkritik noch nicht überschritten sei. Schmähkritik sei dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund stehe. Personen des öffentlichen Lebens müssten sich dabei weitergehende Einschränkungen gefallen lassen. In der beanstandeten Veröffentlichung stehe nicht die Diffamierung Sarrazins als Person des öffentlichen Lebens im Vordergrund, sondern sein Verhältnis zu Journalisten. Die Richter verwiesen zudem darauf, dass auch polemische und überspitzte Kritik von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sei.
(APA)

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