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Üble Nachrede: "unzensuriert.at" muss 2000 Euro zahlen

21.09.2012 | 13:32 |   (DiePresse.com)

Die auf Initiative des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf betriebene Internet-Zeitung hatte berichtet, dass gegen einen ORF-Journalisten ein Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung anhängig wäre.

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Der Inhaber der Internet-Zeitung "unzensuriert.at", die 1848 Medienvielfalt Verlags GmbH, wurde der Üblen Nachrede für schuldig befunden und zu einer Entschädigungszahlung von 2000 Euro verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Plattform, die auf Initiative des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) ins Leben gerufen wurde, hatte am 28. Mai und am 2. Juli berichtet, dass gegen den ORF-Journalisten Ed Moschitz noch ein Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung anhängig wäre.

Moschitz hatte für eine "Am Schauplatz"-Reportage jugendliche Skinheads zu einer Wahlkampfveranstaltung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache begleitet. Im Anschluss erhob der Freiheitliche den Vorwurf, der Reporter habe dabei die Burschen aufgefordert, die rechte Hand zum Hitlergruß zu erheben oder die Worte "Sieg Heil" zu rufen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nahm Ermittlungen auf. Bereits im Juni 2011 wurde das Wiederbetätigungs-Verfahren gegen Moschitz eingestellt.

Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht

Der Chefredakteur von "unzensuriert.at", Alexander Höferl, der seiner Aussage nach den ersten der beiden von Moschitz geklagten Artikel verfasst hatte, erklärte nun Richterin Nicole Baczak, er sei sich der Verfahrenseinstellung "zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst" gewesen. Auf die Frage, wie er recherchiert hätte, berief sich Höferl auf "Internetrecherche und Google-News". Dort habe er Meldungen gefunden, "aus denen nicht herauszulesen war, dass das Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung schon eingestellt ist". Höferl räumte ein, weder bei der zuständigen Staatsanwaltschaft noch bei Moschitz nachgefragt zu haben.

Für die Richterin lag damit ein grober Verstoß der journalistischen Sorgfaltspflicht vor. Die Basis, auf der die zulasten von Moschitz gehende "ehrenrührige Behauptung" fußte, sei "nicht einmal eine journalistische Tätigkeit", sagte Baczak. Sollte ihr Urteil in Rechtskraft erwachsen, muss dieses binnen 14 Tagen auf "unzensuriert.at" veröffentlicht werden.

(APA)

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50 Kommentare
 
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Gast: geromaxx
24.09.2012 05:52
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Die blaue Politmafia und deren rechtsrechten Verbrecher

werden durch ihren kriminellen Graf sehr gut vertreten - lügen, hetzen, betrügen und tiefster Korruptionssumpf ...

Der gute Dr. Graf ...

Immerwieder haben unsere "braven und anständigen" Zores mit den Gerichten. Das ist ja soooo gemein. Nur wegen ein bisserl lügen ...

Zum Glück kann der liebe D. Graf vielleicht der Meschar Stiftung die 2000 verrechnen ...

Gast: .: HELLO :.
22.09.2012 16:51
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Bessere Idee

Die sollten von Zeit zu Zeit schreiben, dass gegen "Ed" derzeit kein Verfahren anhängig sei. Die Message käme rüber und alles wäre legal.

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Für die Richterin lag damit ein grober Verstoß der journalistischen Sorgfaltspflicht vor

Hat die Richterin schon mal "heute" und "Österreich" gelesen?

Wahrscheinlich nicht, in den Gerichten liegt der "Falter" kostenlos in den heute-Ständern.

Re: Für die Richterin lag damit ein grober Verstoß der journalistischen Sorgfaltspflicht vor

Und wie viele Fälle kennen Sie, wo Heute und Österreich bei Klagen auf üble Nachrede mit dem Verweis auf ihre Google-Recherche einen Richter überzeugen konnten?

Antworten Gast: IO
23.09.2012 08:59
3 9

Re: Für die Richterin lag damit ein grober Verstoß der journalistischen Sorgfaltspflicht vor

No na bei unserer Justiz...

ehrlich und anständig

internetrecherche und google-news.

2000 sind ein einziger witz.

Gast: Lukas
21.09.2012 23:10
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die Schauplatzgeschichte stinkt

das weiß jeder Österreicher, der den innenpolitischen Manipulantenstadl ORF kennt...

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Re: die Schauplatzgeschichte stinkt

da haben sie vollkommen recht. Generell kann man sagen das alles was mit Strache und seinen Freunden zu tun hat üble Gerüche hervorruft.

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Grober Verstoß gegen die journalistische Sorfaltspflichtß

"Nachtigall ik hör dir trapsen!", würde der Berliner sagen.
Schon interessant, wie schnell Verurteilungen gehen, wenn sie nur gegen die "richtigen" gehen.

Moschitz hat nicht begleitet, er hat sie hingebracht und Anregungen gegeben!

Moschitz ist kein Reporter, Moschitz ist Agitateur im Dienste des ORF/SPÖ-Vereins am Kü-Berg!

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Re: Moschitz hat nicht begleitet, er hat sie hingebracht und Anregungen gegeben!

und was ist dann Strache wenn für sie bereits Moschitz ein so schlimm ist?

Re: Re: Moschitz hat nicht begleitet, er hat sie hingebracht und Anregungen gegeben!

Ach, der arbeitet auch beim Zwangsverein ORF?

Gast: vielglückfürweniggeld
21.09.2012 19:22
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wo bekommt man schon eine werbung

in bester qualität für 2000 euro.

Wie das unter zivilisierten Menschen laufen würde:

"Verzeihung, aber das ist nicht richtig. Das Verfahren wurde eingestellt."
"Tatsächlich? Bitte entschuldigen Sie, davon wusste ich noch nichts. Ich werde umgehend eine entsprechende Richtigstellung verfassen."

Aber natürlich kann man auch vor Gericht ziehen.

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Re: Wie das unter zivilisierten Menschen laufen würde:

als hätten die Fpö Schergen das auf bitten hin richtiggestellt. Aber Träumen soll erlaubt sein.

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Aha??


Und was der ORF und andere Linke Medien über den Herrn Präsidenten Graf verbreiten ist alles korrekt.

Da sieht man wieder wie gekauft alle sind, ist es im Sinne der Regierung darf man alles verhetzen was ihnen nicht ins Blickfeld passt.

Aber Wehe Andersdenkende sagen die Wahrheit über das System, dann werden sie Gerichtlich zum schweigen gebracht.

Freie Meinungsäußerung gibt es nicht und hat es in dieser Republik nie gegeben!

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Volksbildungspreis 2011

Selbst auf die gefahr hin hier als rechter beschimpft zu werden muss ich nochmals an den ablauf der geschichte erinnern. Der orf reporter moschitz hatte sich ein paar unterbelichtete jugendliche ausgesucht, diese begletete er und sein orf team tagelang in ihren tristen alltag.
Herr moschitz und freunde besuchten einen illegalen nazi devotionalienladen und rüsteten ihre dummies mit entsprechenden fanartikeln aus (auf spesen oder aus eigener tasche (also moschitzs da die probanden mittellos waren) ist bis heute nicht klar. Da die doku mangels griffiger bilder in die belangosigkeit abzurutschen drohte kam das orf team auf die rettende idee eine wahlkampfveranstaltung straches zu besuchen. Die gruppe musste mangelnds motivaton überredet werde, es wurde ihnen der transport versichert. Dort wurde der gruppe plakate in die hand gedrückt und im abgesperrten innenraum der laufenden verantaltung weitere aufnahmen gedreht. Wieder schienen die bilder zu wenig aufregend zu werden. Der fangschuss musste her, einer der jugendlichen sollte beim vorbeischreiten straches einen nazisager loswerden. In der doku kann man ganz deutlich sags doch vernehmen (wie auch alle vorher beschriebenen geschehnisse). Der rest (video manipulationsvorwürfe, orf verweigert staatsanwalt die herausgabe der aufzeichnungen, klagen aller beteiligten)wie auch die auszeichnung moschitz mit dem volksbildungspreis ist bekannt.

Antworten Gast: DerZwersch
22.09.2012 17:31
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Re: Volksbildungspreis 2011

Sie müssen sich keine Sorgen machen als Rechter bezeichnet zu werden.

Es dürfte kaum ein Zweifel daran aufkommen, dass sie sich bei den Rechtsknallern pudelwohl fühlen.

Denn nur die haben es nötig sich derartigen Schwachsinn auszudenken um unbequeme Wahrheiten zu verdrehen.

1 0

Re: Re: Volksbildungspreis 2011

zitat moschitz „Ein Pseudoereignis ist ein Geschehen, das ohne das Zutun oder den Ausblick auf ein Mediengeschehen nicht zustande gekommen wäre. ‚Falsche‘ oder ‚täuschende‘ Ereignisse also, die ohne die Anwesenheit von Medien niemals passiert wären.“ (diplomarbeit moschitz)
moschitz kaufte bzw bezahle die nazi devotionalien
moschitz brachte die dummies zur wahlkampfveranstaltung die diese sonst nicht besucht hätten und beeinflusste damit auch einen laufenden wahlkampf (er war und ist mitarbeiter des zur ojektivität verpflichteten orf)
herr moschitz hat damit nicht nur gegen seine eigenen grundsätze gehandelt, er hat die glaubwürdigkeit des journalismus insbesonders des orf in österreich beschädigt.
österreichische pressekodex
7.1. bei der beschaffung mündlicher und schriftlicher unterlagen sowie von bildmaterial dürfen keine unlauteren methoden angewendet werden

Re: Volksbildungspreis 2011

Na ja, als event. Bürgerlicher/Rechter sollten sie Beschimpfungen von Proletariern/Linken nicht allzu ernst nehmen (wäre auch nichts Neues).

Gerade die Bürgerlichen sollte aus ihrer polit. Lethargie bald heraus finden bzw. dies muss sich baldigst ändern. Man muss zu einer aktiveren Rolle finden im gesellschaftspolit. Zusammenhang und polit. Willensprozessen (um das Feld nicht den Linken zu überlassen, wie bisher) im festen Rahmen der Demokratie (u.a. direkte Demokratie).

Gast: G. Netika
21.09.2012 17:24
48 29

Unzensuriert hätte die Website im Tresor verstecken müssen.

Der ORF hat ja die dubiosen Moschitz-Bänder bis heute nicht herausgegeben, wenn ich mich richtig erinnere.

Antworten Gast: Huni
21.09.2012 19:51
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Re: Unzensuriert hätte die Website im Tresor verstecken müssen.

Ihre Erinnerung trübt gewaltig...

hmm

stimmt es, dass moschitz diese aktion angeregt hat?
wenn ja, würde ich es zwar nicht als wiederbetätigung sehen, sehr wohl aber im gesamtzusammenhang als verhetzung von strache und der fpö.
dass nun "unzensuriert" wegen eines vergleichsweise sehr kleinen fehlers strafe zahlen muss, ein mutmasslicher verunglimpfer und untersteller jedoch unter fragwürdigen umständen ungeschoren wegkommt, empfindet der normale staatsbürger als witz und zumutung.
unabhängig davon, ob einem die fpö symphatisch ist oder nicht.

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journalistischen Sorgfaltspflicht

Wer sich journalistisch betätigt, hat das mit der entsprechenden Sorgfalt zu tun. (Vorallem wenn er/sie/es selbst "Der Wahrheit verpflichtet" im Impressum stehen hat.)

Von der Richterin wurde hier zurecht "ein grober Verstoß der journalistischen Sorgfaltspflicht" festgestellt, denn eine einfache Suche hier auf diePresse.com nach dem Namen Moschitz bringt sofort mehrere, vor dem 28. Mai datierende Artikel, in denen von der Einstellung berichtet wird.

Was die angebliche Anstiftung angeht:
Das ist schon ein ziemlich alter Hut und offensichtlich kann diese Behautptung von HC Strache nicht mit Beweisen untermautert werden ...

Re: journalistischen Sorgfaltspflicht

Weil sich die Beschuldigtenseite weigert, die Beweise rauszurücken.
Gehts noch ein bisschen einseitiger?

 
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