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Österreichs Verleger kündigen Kollektivvertrag

27.09.2012 | 18:27 |  ANNA-MARIA WALLNER (Die Presse)

Der Verband Österreichischer Zeitungen (kurz VÖZ) hofft auf raschere Einigung mit den Journalisten, die Gewerkschaft spricht von "Kriegserklärung".

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Es war ein sonderbarer Zufall: Mitten in die Debatte um die Zukunft des Kollektivvertrags für Journalisten und zwischen die vielen Meldungen der Austria Presse Agentur zu dem Thema kam am Donnerstag die knappe Nachricht: „Filmschaffende einigen sich auf neuen Kollektivvertrag.“ Das verdeutlichte: Manche Branchen tun sich leichter, neue Kollektivverträge abzuschließen, andere schwerer.

Besonders schwer tut sich seit Jahren die Journalistenbranche. Angestellte einer Tages- oder Wochenzeitung haben nach wie vor Privilegien: 15 Gehälter etwa, die sich automatisch alle fünf Jahre erhöhen, und bis zu 40 Tage Urlaub. Den Verlagen wird dieses System zu teuer, gleichzeitig gilt der Journalistenkollektivvertrag (KV) noch immer nicht für Online-Journalisten. Darum verhandeln die Vertreter der Verleger, der Verband Österreicher Zeitungen (kurz VÖZ), und die Gewerkschaft, wie man die Onliner ins Boot holt, ohne den anderen Arbeitnehmern zu viel wegzunehmen und gleichzeitig weniger Personalkosten für die Arbeitgeber zu verursachen. Das ist, wonach es klingt: eine ziemlich schwierige Angelegenheit.

Mittlerweile sind mehr als drei Jahre vergangen, und den Verlegern ist nun der Geduldsfaden gerissen. Sie haben am Mittwoch einstimmig beschlossen, den Kollektivvertrag präventiv mit Ende 2012 zu kündigen – wenn auch in der Hoffnung, wie sie beteuern, dass es bis zum Jahresende doch noch eine Einigung auf einen neuen Kollektivvertrag geben wird, der ab 1.Jänner gültig wird. Die Kündigung sei notwendig geworden, um die Verhandlungen nicht ins vierte Jahr zu verschleppen, sagen die Verleger.

Die Gewerkschaft versteht die Kündigung, wie ihr Vertreter Franz C. Bauer, selbst Journalist bei „Trend“ und „Profil“, in einem offenen Brief schreibt, als „Kriegserklärung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branche“. Es sei unerklärlich, wieso der VÖZ zuerst einem neuen Verhandlungstermin für 22.Oktober zustimmt und kurz danach den KV aufkündigt. „Erpressen lassen wir uns sicher nicht.“ Diesen Vorwurf lässt VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger nicht auf sich sitzen: Der VÖZ erpresse niemanden, der Verband wolle nur den „untragbaren Status quo“ nicht mehr fortschreiben. Die Verhandlungen leitet ab sofort „Standard“-Geschäftsführer Wolfgang Bergmann.

 

Verhandlungen im Juni geplatzt

Angespannt ist das Verhältnis zwischen den Parteien seit dem Sommer. Geplatzt waren die Verhandlungen am 18. Juni, weil sich die Verleger von der Gewerkschaft provoziert fühlten. Die Arbeitnehmerseite hätte plötzlich wieder über Punkte diskutieren wollen, die längst fixiert waren, beschwerten sie sich. Die Gewerkschaft war vom Abbruch überrascht, man hätte bloß punktuelle Einigungen adaptieren wollen, sagte sie.

Dabei war man sich tatsächlich schon in vielen Bereichen einig, etwa bei den Arbeitszeitregelungen auf Basis einer Fünf-Tage-Woche, und dass es künftig nur mehr 14 Gehälter geben soll. Dissens besteht bei der Höhe der Einstiegsgehälter, die Parteien liegen hier 50 bis 150 Euro auseinander; noch zu diskutieren sind die Übergangsbestimmungen für die bestehenden Angestellten.

 

Was bedeutet die Kündigung?

Gewerkschafter Bauer betont, dass der Verhandlungstermin am 22.Oktober „noch“ aufrecht ist, das Präsidium tage aber kommenden Mittwoch und werde beraten, wie mit der neuen Situation umzugehen ist. Die Gewerkschaft lädt in den kommenden Tagen in allen Bundesländern zu Betriebsversammlungen und fordert Journalisten zur Unterzeichnung einer Unterstützungserklärung auf. Auch gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen schließt Bauer für den Herbst nicht aus.

Unterdessen stellt sich für die Mitarbeiter in den Verlagen vor allem eine Frage: Was bedeutet die Kündigung des Kollektivvertrags für uns? Für bestehende Verträge ändert sich dadurch nichts, weil die KV-Inhalte automatisch Teil jedes Dienstvertrags sind. Für neu abgeschlossene Verträge gilt grundsätzlich „der ortsübliche Lohn“, und dieser orientiert sich wiederum am letztgültigen KV. Allerdings steht es ohne bindenden KV jedem Unternehmen frei, Altverträge abzuändern und neue Mitarbeiter in einem billigeren KV anzustellen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.09.2012)

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1 Kommentare
Gast: Kigeca
28.09.2012 15:51
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Und dann...

... kauft die Presse noch irgendeine Provinzzeitung, verschiebt alle Angestellten per AVRAG dorthin und lässt sie nach einer Unternehmensrichtlinie arbeiten.

Kommt uns das nicht von irgendwoher bekannt vor?