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Stiftungs-Affäre: Nächste juristische Schlappe für Graf

02.10.2012 | 16:20 |   (DiePresse.com)

Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Dritten Nationalratspräsidenten wegen abgewiesen. In dem Fall ging es um Berichte über die Stiftungs-Affäre.

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Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) muss in der umstrittenen Stiftungscausa um die "Gertrud Meschar Privatstiftung" erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken. Diesmal blitzte er vor dem Oberlandesgericht Wien ab, das in einem aktuellen Urteil den Rekurs von Graf gegen ein Urteil des Handelsgerichts abgewiesen hat.

Der FPÖ-Politiker hatte im Mai versucht, die Ausstrahlung eines ORF-"Report"-Berichts über Grafs fragwürdiges Vorgehen um die Gelder der Meschar-Stiftung sowie die Verbreitung einer Vorankündigung des Berichts über OTS gerichtlich zu verhindern.

Damit blitzte er allerdings bereits vor dem Handelsgericht ab. In zweiter Instanz ist nun das Oberlandesgericht im sogenannten Provisorialverfahren (Verfahren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung) der Rechtsprechung des Erstgerichts gefolgt. Im aktuellen Urteil ging es vor allem darum, zu klären, ob die Ankündigung via OTS und der eigentliche Bericht im "Report" getrennt voneinander zu betrachten seien. Ein ordentlicher Revisionsrekurs ist in dieser Sache nicht mehr zulässig.

(APA)

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11 Kommentare

Naja, aber ein ausserorentlicher Rekurs schon....

...aber der wird kaum was bringen.

Gast: Axt
02.10.2012 20:12
1 0

wegen ?

Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Dritten Nationalratspräsidenten "wegen" ???? abgewiesen. In dem Fall ging es um Berichte über die Stiftungs-Affäre.

Herr Graf und Co,

Ihr könnt machen was ihr wollt, ihr werdet niemals Recht bekommen und ihr werdet in den Medien niemals Fairness erfahren.
Denn ihr seid nicht zeitgeistig politisch korrekt.

Re: Herr Graf und Co,

ich bin froh, dass es in österreich noch richter gibt, denen die pressefreiheit und nicht parteihörigkeit ein anliegen ist

3 2

Re: Re: Herr Graf und Co,

Einseitige Hetze ist durch die Pressefreiheit nicht gedeckt. Darum ging es.

Re: Re: Re: Herr Graf und Co,

ansichtssache, koscher ist die causa graf jedenfalls nicht

Re: Re: Re: Re: Herr Graf und Co,

...also wenn die Optik da nicht sehr windschief ist weiß ich nicht....

Gast: ein Mediengeschädigter
02.10.2012 17:54
12 2

der Staatsfunk ist juristisch geschützt

wo käme man denn hin wenn ein ORF-Schauplatz nicht mehr parteipolitisch manipuliert werden darf...

Gast: supersauber
02.10.2012 17:50
7 8

Undemokratische Partei

Typisch FPÖ: Die Meinungs- und Pressefreiheit bei jeder Gelegenheit angreifen!

4 1

Re: Undemokratische Partei

Wenn diese für Hetzberichte missbraucht wird, dann muss man sich dagegen wehren können. Dass man das in diesem Fall in Österreich nicht kann, ist erwartungsgemäß. Ob falsche Rasse oder falsche Partei, die Methoden sind die selben.

Antworten Antworten Gast: supersauber
04.10.2012 17:40
1 1

Re: Re: Undemokratische Partei

Hetzberichte? haha. Was rauchen Sie? Sachliche Kritik hat nichts mit Hetze zu tun. Aber das werden die rückratlosen blauen Parteisoldaten nie verstehen!