Der ORF hat von Jänner 2010 bis August 2011 in seinen beiden TV-Programmen ORF eins und ORF 2 kein ausgewogenes Gesamtprogramm geliefert und damit gegen das ORF-Gesetz und den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag verstoßen. Zu diesem Ergebnis kam die Medienbehörde KommAustria nach einer Beschwerde des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP). Ein weiterer Vorwurf der Privatsender, nämlich dass der ORF in seinen Hauptprogrammen zu privat agiere und damit verwechselbar sei, wurde von der KommAustria zurückgewiesen. Zugleich hielt die Medienbehörde fest, dass das Gesamtprogramm des ORF inzwischen durch den Start der Spartenkanäle ORF III und ORF Sport+ größtenteils ausgeglichen sein dürfte. ORF und VÖP können gegen den KommAustria-Bescheid innerhalb von zwei Wochen Berufung einbringen.
Laut KommAustria hat der ORF von Jänner 2010 bis August 2011 in seinen Fernsehkanälen "nicht dafür gesorgt, dass die Kategorien Information, Kultur, Unterhaltung und Sport in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstanden, wie es der im ORF-Gesetz formulierte, öffentlich-rechtliche Kernauftrag verlangt", teilte die Medienbehörde am Freitag mit.
In einem entsprechenden Bescheid stellte die KommAusstria gleich "mehrere Verletzungen des ORF-Gesetzes" fest. So war im genannten Zeitraum etwa die Kategorie Kultur mit einem Anteil von rund drei Prozent gegenüber der Kategorie Unterhaltung, die einen Anteil von über 50 Prozent aufwies, stark unterrepräsentiert.
80 Prozent Unterhaltung in ORF eins
Einen Gesetzesverstoß ortet die Behörde in der programmlichen Gestaltung von ORF eins und ORF 2. So wies etwa ORF eins mit einem Unterhaltungsanteil von rund 80 Prozent nicht die vom Gesetzgeber geforderte inhaltliche Vielfalt auf. Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei den beiden reichweitenstärksten ORF-Fernsehprogrammen nicht um sogenannte "Vollprogramme", für die im Bescheid klar nachvollziehbare Kriterien dargelegt werden.
Demnach müssen beide Programme jeweils mindestens drei der vier Kategorien Information, Kultur, Sport und Unterhaltung mit einem Anteil von wenigstens 10 Prozent aufweisen und eine Kategorie darf nicht mehr als 66 Prozent des Programms ausmachen. Und eine in einem Programm fehlende Kategorie muss jedenfalls im anderen Programm vertreten sein.
ORF müsste Unterhaltungsteil reduzieren
Wird der Bescheid der KommAustria also rechtskräftig, "wird der ORF seine Programmgestaltung sowohl im Hinblick auf die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms als auch insbesondere hinsichtlich der inhaltlichen Vielfalt seiner Hauptprogramme überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen", so die Medienbehörde. Konkret heißt das, dass der ORF in diesem Fall seinen Unterhaltungsanteil auf ORF eins auf höchstens 66 Prozent reduzieren muss.
"Mit allen rechtlichen Mitteln" gegen Bescheid kämpfen
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz zeigte sich in einer ersten Reaktion "bestürzt über einen unfassbaren Bescheid". Er kündigte an, man werde "mit allen rechtlichen Mitteln" gegen den Spruch der Medienbehörde vorgehen. Der Bescheid sei ein "Eingriff in die Unabhängigkeit", meint der ORF-Chef. "Der ORF erfüllt wie kaum ein anderer europäischer öffentlich-rechtlicher Sender seinen umfassenden Informations-, Kultur- und Unterhaltungsauftrag. Dies wird von Publikum und Experten gleichermaßen anerkannt", so Wrabetz.
"Vollkommen inakzeptabel" sei aber die erstmalige bescheidmäßige Festschreibung von fixen Prozentanteilen, die der ORF aus den Bereichen Information, Kultur, Unterhaltung zu senden habe. Kritik kommt auch am "extrem engen Kulturbegriff" der Medienbehörde.
Kritisch sieht der ORF das Gutachten, auf das sich die Behörde stützt. Es sei wissenschaftlich fragwürdig, methodisch verfehlt und inhaltlich falsch. Es sei zudem von einem Sachverständigen verfasst, der in einem Naheverhältnis zu deutschen privaten Mitbewerbern stehe. Der ORF sieht in dem "behördlichen Eingriff in die Programmautonomie" auch einen "klaren Verstoß" gegen die verfassungsgesetzlich gewährleistete und in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit sowie gegen die Unabhängigkeit des ORF gegenüber staatlichen Behörden. "Der ORF wird alle nötigen Mittel ergreifen, um seine Programmhoheit zu verteidigen", so Wrabetz.
Privatsender versus ORF
Der Verband Österreichischer Privatsender hatte dem ORF im Herbst des Vorjahres in einer Beschwerde bei der KommAustria vorgeworfen, dass dieser zu privat agiere und das Programm von ORF eins und ORF 2 zu wenig öffentlich-rechtlich und ausgewogen sei. Laut Privatsendern kamen die beiden ORF-Programme von Jänner 2010 bis August 2011 nur auf 11,4 Prozent Informationsanteil und 67,2 Prozent Unterhaltungsanteil.
Die Privatsender fühlen sich vom Bescheid der KommAustria bestätigt."Diese Entscheidung der KommAustria ist richtungsweisend für die österreichische Medienpolitik", erklärte Klaus Schweighofer, VÖP-Vorstandsvorsitzender und Vorstand der Styria Media Group. VÖP-Geschäftsführerin Corinna Drumm findet es "erfreulich, dass die KommAustria durch die Festlegung von Kriterien für die Vollprogramme ORF eins und ORF 2 der Auslagerung von wenig quotenstarken Inhalten in die Spartenprogramme einen Riegel vorgeschoben hat."
>>> Zum Bescheid der KommAustria
(APA/Red.)

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