Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg nimmt die österreichische Justiz gegen sachlich nicht begründete Kritik in Schutz. Der „Falter“ hatte einer Richterin ein Skandalurteil vorgeworfen; diese hatte einen wegen Vergewaltigung einer afrikanischen Asylwerberin in Traiskirchen angeklagten Wachmann im Zweifel freigesprochen. Der „Falter“ kritisierte, dass die Richterin und ihre Schöffen keine Zweifel an der Schuld der Frau gehabt hätten und dieser – ohne einen Beweis zu liefern – die übelsten Absichten unterstellt hätten. Die Richterin klagte daraufhin wegen „übler Nachrede“ und erhielt 7500 Euro Entschädigung. Das wiederum wollte der „Falter“ nicht gelten lassen; er beschwerte sich in Straßburg. Wie der EGMR nun entschied, konnte der „Falter“ nicht genug Fakten belegen, um seine massive Kritik zu rechtfertigen. Der „Falter“ kann den Fall noch vor die Große Kammer bringen. kom
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2012)

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