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Liveticker von Begräbnis: Presserat verurteilt oe24.at

12.10.2012 | 14:09 |   (DiePresse.com)

Die "Österreich"-Onlinedienst berichtete vom Begräbnis eines achtjährigen Buben. Kein Verfahren gibt es für die "Krone" wegen eines "Shades of Grey"-Vorabdrucks.

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oe24.at, der Internet-Dienst der Boulevardzeitung "Österreich", wurde vom Presserat wegen eines Live-Tickers über das Begräbnis eines achtjährigen Buben, der von seinem Vater in einer St. Pöltner Volksschule erschossen worden war, verurteilt. Der Live-Ticker aus dem Mai dieses Jahres stelle einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse dar, gab der Presserat am Freitag bekannt.

Der Begräbnis-Live-Ticker von "Österreich" habe nach Meinung des Presserats die Intimsphäre der Familienmitglieder sowie des verstorbenen Kindes verletzt. Die Persönlichkeit des Kindes genieße auch postmortal Schutz. Ein öffentliches Interesse über den Verlauf des Begräbnisses habe in diesem Fall nicht bestanden. Es sei bloß die Neugierde mancher Leser bedient worden. Die Trauerarbeit der Trauernden, die zuvor mitgeteilt hatten, dass sie keine Medienvertreter beim Begräbnis wünschten, sei durch das Vorgehen des Online-Portals jedenfalls erschwert worden. Medieninhaber und Journalisten würden Verantwortung dafür tragen, ob und in welcher Weise eine Kommunikationsform wie ein Live-Ticker genutzt wird. Gerade bei dramatischen Ereignissen wie Katastrophen, Verbrechen oder Todesfällen sei aber besondere Sensibilität gefragt.

Positiv vermerkt wurde vom Presserat der Umstand, dass oe24.at den Ticker wegen negativer User-Reaktionen damals vorzeitig abgebrochen und sich entschuldigt hat.

Kein Verfahren für "Shades of Grey"-Vorabdruck

Keinen Grund, ein Verfahren einzuleiten, sah der Presserat unterdessen im Fall der "Kronen Zeitung". Ein Leser empfand den Vorabdruck von Teilen des Romans "Shades of Grey" als Pornografie. Nach Ansicht des Kontrollorgans ist die Veröffentlichung eines Auszuges eines literarischen Werkes, in dem sadomasochistische Vorlieben beschrieben werden, heutzutage im Großen und Ganzen von der Gesellschaft akzeptiert.

Bei der Entscheidungsfindung habe neben der Presse- und Meinungsfreiheit auch die Kunstfreiheit eine Rolle gespielt. Über Geschmacksfragen habe der Presserat nicht zu entscheiden, hieß es.

(APA)

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1 Kommentare
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Und ich dachte diese Zeitungen hätten schon das Reich der Geschmacklosigkeit und Banalität schon längst erreicht! Offensichtlich noch nicht!