ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hat am Mittwoch begonnen, die Werbetrommel für eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe - einen "ORF-Beitrag" - zu rühren. Geht es nach Wrabetz darf dieser Beitrag ausschließlich und ungeteilt dem ORF zugutekommen und soll "staatsfern" sein. Das heißt, dass die Höhe des Beitrags weiter durch die ORF-Gremien festgesetzt wird, mit nachfolgender Kontrolle durch die Medienbehörde, ohne aber "den Umweg über ein Budget" der Regierung zu machen, und dass die Einhebung weiter durch die ORF-eigene GIS erfolgt. Im öffentlich-rechtlichen Sender will man offenbar den Eindruck einer ORF-Steuer vermeiden.
Klar getrennt sein müsse diese neue Finanzierung von bisherigen Gebühren wie die Kunstförderung oder Landesabgaben, die bisher gemeinsam mit der Rundfunkgebühr eingehoben werden. Geht es nach Wrabetz sollen diese Länderabgaben, die rund 127 Mio. Euro ausmachen, weiter bestehen - allerdings unabhängig vom ORF - und sollen zweckgebunden in Presse-, Film-, Kultur- und Medienförderung fließen. Außerdem müsse von diesem Geld die dauerhafte Refundierung der Gebührenbefreiungen für den ORF finanziert werden. "Es muss klargestellt sein, dass es keine Trittbrettfahrer gibt und nicht etwa Kommerzielle vom ORF-Beitrag profitieren", so Wrabetz.
Für die Haushaltsabgabe definierte der Generaldirektor zehn Prinzipien. Diese solle bei der Gesellschaft akzeptiert, ausreichend, nachhaltig, staatsfern, autonom, transparent, effizient, ungeteilt und sozial gerecht sein. Außerdem soll sie valorisiert sein, "wir brauchen einen automatischen integrierten Teuerungsausgleich gekoppelt an den Verbraucherpreisindex", so Wrabetz im Rahmen des Studientags des ORF-Publikumsrats.
Da Wrabetz allerdings davon ausgeht, dass es bis zum Inkrafttreten einer Haushaltsabgabe noch bis in die Jahre 2015 / 2016 dauern könnte, fordert er für die Zwischenzeit eine Verlängerung der Refundierungsregelung. Aus dem ORF-Gesetz gestrichen werden müsste allerdings die Verknüpfung der Refundierung an die Aufrechterhaltung des Leistungsumfangs bei gleichzeitiger Pro-Kopf-Kostensenkung.
Unangetastet bleiben soll die duale Finanzierung des ORF durch Gebühren und Werbung. Der Anteil an Gebührenfinanzierung werde auch künftig bei 70 Prozent liegen, Werbung mache 30 Prozent aus. Auch bei der Werbung ist aus Warabetz' Sicht eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen erforderlich, wie etwa die Möglichkeit der TVthek-Vermarktung, außerdem müssten gewisse Restriktionen überdacht werden.
"Die Veränderungen machen es notwendig, das Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachhaltig im Sinne eines Sustainable Fundings abzusichern", so Wrabetz. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei ein gesellschaftspolitisches, aufklärerisches und europäisches Konzept gesellschaftlicher Integration und die solidarische Finanzierung von allen für alle zentraler Bestandteil dieser Idee, so Wrabetz, der den Mittwoch als Startschuss für die Diskussion um eine Haushaltsabgabe bezeichnete.
Am Freitag wird sich neben der ORF-Reformgruppe auch der ORF-Stiftungsrat im Rahmen einer Klausur dem Thema der künftigen Finanzierung des ORF widmen. Im Stiftungsrat, wo die Geschäftsführung des ORF sowie der Chef des ORF-Plattformmanagements Franz Manola Referate halten, wird es grundsätzlich um Zukunftsthemen des ORF, wie etwa trimediales Arbeiten oder Smart-TV gehen.
(APA)

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