Der ORF darf seine Facebook‐Auftritte ab sofort wieder betreiben. Zumindest, bis der Verfassungsgerichtshof über die ORF-Beschwerde gegen das Verbot entschieden hat.
Der ORF darf seine Facebook-Seiten ab sofort wieder betreiben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das sogenannte Facebook-Verbot vorerst außer Kraft gesetzt, bis er über die Beschwerde des ORF gegen das Verbot entschieden hat. Das gab das Gericht am Freitag bekannt. "Der ORF hat gestern erneut einen Antrag gestellt, seiner Verfassungsgerichtshof‐Beschwerde gegen das Facebook‐Verbot aufschiebende Wirkung zu gewähren. Diesem Antrag wurde heute in der Früh stattgegeben", so VfGH‐Sprecher Christian Neuwirth. Der ORF hatte nach dem negativen Ausgang seiner Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einen neuen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim VfGH gestellt.
Anlass für die Beschwerde ist ein Bescheid von Bundeskommunikationssenat (BKS) und Medienbehörde vom Frühling des Jahres, wonach die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht dem ORF-Gesetz entsprächen. Insgesamt 39 entsprechende Auftritte im sozialen Netzwerk wurden beanstandet.
Der ORF zog gegen diesen Bescheid sowohl vor den VfGH als auch vor den VwGH, jeweils verbunden mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung. Letzterer gewährte diese auch, weswegen der ORF bis zur Enderledigung der Causa beim Verwaltungsgerichtshof auf Facebook aktiv bleiben durfte. Der VfGH lehnte daraufhin den Antrag auf aufschiebende Wirkung ab, um eine Verdoppelung zu vermeiden.
Vergangenen Mittwoch hatte dann der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Beschwerde des ORF abgewiesen, die "Aufschiebende" verlor damit ihre Wirkung. Dem ORF war demnach jegliche Aktivität auf Facebook verboten. Nach wie vor anhängig ist aber die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof.
Das Höchstgericht wies indes "ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um eine vorläufige Entscheidung" handle. Rückschlüsse auf den Inhalt der endgültigen Entscheidung lasse diese keinesfalls zu. "Es kann auch sein, dass der Verfassungsgerichtshof die ORF-Beschwerde gegen das Facebook-Verbot schließlich als unbegründet abweist", hielt Neuwirth fest. Mit einem Ergebnis sei "bis zum ersten Quartal 2013" zu rechnen.
(APA/Red.)