Medienbehörde: ORF darf Schweigeminute senden

Medienbehoerde darf Schweigeminute senden
Medienbehoerde darf Schweigeminute senden(c) BilderBox (Bilderbox com)
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Die Initiative "Religion ist Privatsache" beschwerte sich gegen die Schweigeminute am Karfreitag. Sie will berufen.

Kurz vor Weihnachten hat der Bundeskommunikationssenat (BKS) als zweite Instanz festgestellt, dass eine Schweigeminute am Karfreitag zum Andenken an Christi Kreuztod nicht gegen das Objektivitätsgebot verstößt. Das teilte die Initiative "Religion ist Privatsache" mit, die gegen das christliche Ritual Beschwerde eingelegt hatte.

Der BKS folgt damit der früheren Entscheidung der KommAustria vom August. Die Initiative "Religion ist Privatsache" will den Kampf nicht aufgeben und gegen den BKS-Bescheid berufen.

Auch keine Werbung am Karfreitag

Die Schweigeminute am Karfreitag ist ein Ritual, das sich im ORF bis in die 70er Jahre zurückverfolgen lässt, wiewohl genaue Aufzeichnungen nicht vorliegen. Analog dazu gibt es - auch heuer - einige Schweigesekunden am Karfreitag in den ORF-Radios. Einzig FM4 nimmt nicht daran teil.

Auch die Werbemöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist teilweise an den christlichen Glauben gekoppelt: An drei hohen katholischen Festtagen dürfen laut Paragraf 14 des ORF-Gesetzes (Stand: 2010) keine entsprechenden Sendezeiten vergeben werden. Das Werbeverbot gilt für Karfreitag, Allerheiligen und den 24. Dezember.

(APA)

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