ORF-App zur Ski-WM wird Fall für Medienbehörde

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ORFApp SkiWM wird Fall(c) ORF
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Die Zeitungsverleger gehen gegen den ORF vor: Mit seiner App zur Ski-WM habe er gegen das ORF-Gesetz verstoßen. Dem Gesetz zufolge darf der ORF keine Angebote eigens für mobile Endgeräte schaffen.

Der Verband der österreichischen Zeitungsverleger (VÖZ) geht gegen die App des ORF zur Ski-WM im Schladming vor: Der VÖZ hat eine Sachverhaltsdarstellung bei der Medienbehörde KommAustria eingebracht. Der Verband bestätigte eine entsprechende "Standard"-Meldung gegenüber DiePresse.com. Der ORF verstoße mit der App gegen im ORF-Gesetz festgelegten Beschränkungen, heißt es in der DiePresse.com vorliegenden Sachverhaltsdarstellung, die bereits Anfang Februar bei der Medienbehörde eingegangen ist. Der ORF hatte die "ORF-WM-App", eine kostenlose Applikation für iPhone, iPad und Android-Phones, am 1. Februar gestartet.

Dem Gesetz zufolge darf der ORF zwar bestehende Online-Angebote an mobile Endgeräte anpassen, aber, so der Gesetzestext, "eigens für solche Geräte gestaltete Angebote, wie sie bereits von einigen Verlegern klassischer periodischer Printmedien erbracht werden, sollen vom ORF jedoch nicht geschaffen werden." Bei der App handle es sich aber nicht um eine Anpassung, sondern ein eigen redaktionell gestaltetes, auf Mobiltelefone ausgerichtetes Angebot, argumentiert der VÖZ.

In der App wurde zudem Werbung platziert: Nach dem Öffnen war ein circa drei Sekunden langer Spot zu sehen. Damit bediene sich ORF neuer Werbeformen - und solche müssten dem Gesetz zufolge erst genehmigt werden, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung.

Spielraum des ORF im Internet beschränkt

Der Spielraum des ORF im Internet wurde - auf Druck des VÖZ - mit dem letzten ORF-Gesetz eingeschränkt. So wurden dem Öffentlich-Rechtlichen von Bundeskommunikationssenat (BKS) und der KommAustria Facebook-Aktivitäten verboten. Insgesamt 39 entsprechende Auftritte im sozialen Netzwerk wurden beanstandet. Der Fall liegt nun beim Verfassungsgericht. Bis dieses entscheidet, darf der ORF weiterhin auf Facebook aktiv sein.

Generaldirektor Alexander Wrabetz kündigte bei der Präsentation der "WM-App" an, sie sei der Einstieg des ORF ins "Smart-TV-Zeitalter". Ihr sollen weitere Projekte, die dann auch Versionen für Android-Tablets inkludieren, folgen. Angedacht seien etwa eine Applikation zur Nationalratswahl im Herbst. Aus dem Pilotprojekt "WM-App" wolle man lernen, um für die Herausforderung der kommenden Jahre, gewappnet zu sein, sagte Wrabetz damals.

Bei der KommAustria wird derzeit auch das Ansinnen des ORF geprüft, die TVthek vermarkten zu dürfen. Die Verleger dürften diesem Wunsch dem Vernehmen nach zustimmen, allerdings unter der Bedingung, dass sie selbst kostenlos TVthek-Inhalte auf ihren Plattformen anbieten und vermarkten dürfen.

ORF will die Refundierung im Gesetz festschreiben

Der Fall könnte Einfluss auf das geplante neue ORF-Gesetz haben, die die Regierung noch in dieser Legislaturperiode beschließen möchte. Dabei geht es vor allem um die Gebührennrefundierung, die der ORF fortgeschrieben haben möchte.

Dem öffentlich-rechtlichen Sender entgehen durch Gebührenbefreiungen für sozial schwache Haushalte etwa 57 Millionen Euro im Jahr. Von 2010 bis 2013 bekam der ORF 160 Millionen Euro vom Staat refundiert. 2010 und 2011 waren es noch jeweils 50 Millionen Euro, 2012 und 2013 jeweils 30 Millionen Euro. Laut derzeit gültigem Gesetz läuft die Refundierung mit Ende des Jahres aus. Die SPÖ kann sich eine Fortsetzung der Gebührenrefundierung vorstellen, die ÖVP stemmt sich bisher dagegen.

(her/APA)

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