ORF hat gegen Kernauftrag verstoßen

gegen Kernauftrag verstossen
gegen Kernauftrag verstossen(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Der Bundeskommunikationssenat hat entschieden: ORF eins und ORF 2 haben von Jänner bis August 2011 kein ausgewogenes Programm gesendet. Der ORF will die Höchstgerichte anrufen.

Der ORF hat in seinen beiden Fernsehprogrammen ORF eins und ORF 2 von Jänner bis August 2011 kein ausgewogenes Programm gesendet und damit gegen seinen öffentlich-rechtlichen Kernauftrag verstoßen. Das hat laut Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) der Bundeskommunikationssenat (BKS) entschieden und ist damit im wesentlichen einer Entscheidung der Medienbehörde KommAustria aus dem Vorjahr gefolgt.

Konkret beanstandet der BKS, dass der ORF im Zeitraum von Jänner bis August 2011 "in seinem Gesamtprogramm kein angemessenes Verhältnis von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport eingehalten, sondern überproportional viel Unterhaltung gesendet". Dadurch habe er gegen seinen öffentlich-rechtlichen Kernauftrag verstoßen.

Für den VÖP ist mit diesem Urteil des BKS auch bestätigt, "dass ein wesentlicher Teil der für den betreffenden Zeitraum vereinnahmten Gebührengelder offensichtlich gesetzeswidrig eingesetzt wurde".

ORF will Höchstgericht anrufen

Der ORF interpretierte die BKS-Entscheidung indes anders. Während der VÖP die Programmunausgewogenheit von Jänner 2010 bis August 2011 anprangerte, sah der BKS diese nur in den ersten acht Monaten 2011 gegeben. Und auch an der Methode, die für die Programmanalyse herangezogen wurde, habe der BKS laut ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann Kritik geübt.

Der BKS habe den KommAustria-Bescheid zur VÖP-Beschwerde in Sachen Ausgewogenheit des ORF-TV-Programms weitgehend aufgehoben, hieß es in einer ersten Reaktion aus dem ORF. "Der ORF wird diesbezüglich die Höchstgerichte anrufen", sagte ORF-Chef Wrabetz.

Vorwurf: ORF agiert zu privat

Der Verband Österreichischer Privatsender hatte dem ORF im Herbst 2011 in einer Beschwerde bei der KommAustria vorgeworfen, dass dieser zu privat agiere und das Programm von ORF eins und ORF 2 zu wenig öffentlich-rechtlich und ausgewogen sei. Laut Privatsendern kamen die beiden ORF-Programme von Jänner 2010 bis August 2011 nur auf 11,4 Prozent Informationsanteil und 67,2 Prozent Unterhaltungsanteil. Der ORF wies die Berechnungen der Privatsender vehement zurück und sprach von einer "hinterfotzigen Kampagne".

Die KommAustria hatte im Herbst 2012 den Vorwurf der Unausgewogenheit bestätigt, die Kritik, dass der ORF in seinen Hauptprogrammen zu privat agiere und damit verwechselbar sei, wurde allerdings zurückgewiesen. Der ORF reagierte auf den Spruch der Medienbehörde damals mit großer Empörung. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz ritt Attacken gegen Behördenleiter Alfred Grinschgl und Gutachter Jens Woelke, den er "unsäglich" und "eine wissenschaftlich vollkommen unmaßgebliche Figur" nannte. Außerdem ortete man beim öffentlich-rechtlichen Sender einen Eingriff in die unabhängige Programmgestaltung.

(APA)

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