Honorar-Erhöhung: Freie ORF-Mitarbeiter unzufrieden

HonorarErhoehung Freie ORFMitarbeiter unzufrieden
HonorarErhoehung Freie ORFMitarbeiter unzufrieden(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die Mindesttarife werden um acht bis zwölf Prozent erhöht. Für die freien Mitarbeiter ist das "keine wesentliche Verbesserung".

Zwei Jahre haben ORF-Zentralbetriebsrat und Vertreter der freien ORF-Mitarbeiter mit der Geschäftsführung über eine Verbesserung ihrer Situation verhandelt, am Dienstag wurde man sich darüber einig, dass die Mindesttarife um acht bis zwölf Prozent angehoben werden. Doch nicht überall stößt diese Einigung auf Begeisterung. Die Interessensvertretung der Freien MitarbeiterInnen des ORF, kurz ORF FM, ist mit dem Kompromiss nicht zufrieden. Man sehe keine wesentliche Verbesserung, gab die ORF FM am Dienstagabend bekannt.

1000 bis 1500 Euro brutto im Hauptberuf ORF

"Von einer wesentlichen Verbesserung der Situation der ORF FM kann nicht die Rede sein", so die Interessensvertretung. Für die meisten bedeute diese Erhöhung einen Zuverdienst von 100 bis 150 Euro brutto im Monat, bei einem durchschnittlichen Verdienst von 1000 bis 1500 Euro brutto bei hauptberuflicher Tätigkeit. Eine endgültige Lösung stelle dieses Verhandlungsergebnis sicher nicht dar.

Über ein Verhandlungsmandat habe die ORF FM nicht verfügt, sondern nur als beratende Gäste teilgenommen.

Betriebsrat "verwundert" über Kritik

ORF-Zentralbetriebsratsobmann Gerhard Moser kritisierte die Distanzierung der ORF FM. "Die Vertreter der Freien Mitarbeiter waren von Anfang bis Ende eingebunden", sagte er. Sie hätten mitentschieden und das Ergebnis auch mitgetragen. Über deren Reaktion sei er daher "etwas verwundert", so Moser.

Neben der Erhöhung der Mindesttarife wurde auch die sogenannte 50-Tage-Regelung aufgehoben. Diese war mit dem neuen Kollektivvertrag 2003 eingeführt worden und erlaubte pro Direktion beziehungsweise Hauptabteilung freien Dienstnehmern 50 Arbeitstage jährlich. Nun soll stattdessen wieder auf die im ORF-Gesetz vorgesehene 137 Stunden Regelung pro Monat zurückgegriffen werden.

(APA)

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