ORF-Causa Weinzettl: Kein Verstoß gegen Gesetz

ORFCausa Weinzettl Kein Verstoss
ORFCausa Weinzettl Kein Verstoss(c) ORF (Hans Leitner)
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Die Medienbehörde wies eine erste Beschwerde gegen die Bestellung des Radio-Innenpolitik-Chefs als unbegründet ab.

Rund um die umstrittene Bestellung von Edgar Weinzettl zum Leiter der Radio-Innenpolitik im ORF gibt es nun eine erste Entscheidung der KommAustria. Laut einem Bescheid der Medienbehörde hat der ORF beim Ausschreibungsverfahren um den Posten die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Die Beschwerde eines Mitbewerbers Weinzettls bei der KommAustria wurde deshalb als unbegründet abgewiesen bzw. wegen Unzuständigkeit teilweise zurückgewiesen.

Nicht fachliche Kriterien entscheidend?

Mehrere Mitbewerber Weinzettls hatten im Jänner bei der KommAustria Beschwerde eingereicht, weil ihrer Argumentation nach bei der Bestellung des Radio-Innenpolitikchefs nicht in erster Linie die fachliche Eignung berücksichtigt und damit das ORF-Gesetz verletzt worden sei.

In einem der Verfahren hat die KommAustria nun festgehalten, dass der ORF bei Personalentscheidungen nach einschlägiger Rechtssprechung zum Rundfunkgesetz einen sehr großen Spielraum hat. Dies gelte insbesondere für die Festlegung und Beurteilung der maßgeblichen Anforderungen für eine ORF-Stelle und deren Erfüllung durch einen Bewerber.

Zwei weitere Beschwerden

Zwei weitere Beschwerdeführer haben sich inzwischen über einen sogenannten Devolutionsantrag direkt an den Bundeskommunikationssenat gewandt, wo deren Verfahren laufen.

Die KommAustria kam zu dem Schluss, dass die Akzentuierung der Fähigkeit zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben als Auswahlkriterium in der Sache nicht zu beanstanden war. Das offizielle ORF-Hearing, aus dem Weinzettl als Erstgereihter hervorging, habe demnach einen Beitrag zur Transparenz des Besetzungsverfahrens geleistet und sei ebenfalls nicht zu beanstanden gewesen.

Vor dem Hintergrund der Verfahrensergebnisse trat die KommAustria dem ORF deshalb nicht entgegen, wenn dieser zum Schluss gekommen ist, dass der bestellte Weinzettl der fachlich geeignetste Kandidat war.

Gegen Entscheidung dürfte Berufung eingelegt werden

Der Beschwerdeführer kann gegen die KommAustria-Entscheidung innerhalb von zwei Wochen eine Berufung beim BKS einbringen, womit dem Vernehmen nach zu rechnen ist.

Causa Weinzettl

Die Personalie hatte Ende 2012 für heftige Aufregung im ORF gesorgt. Radiodirektor Karl Amon hatte Weinzettl, bis dahin Wortchef von Radio Wien, für die Funktion vorgeschlagen, während sich Chefredakteur Hannes Aigelsreiter für einen anderen Kandidaten aussprach.

Weinzettl werden gute Kontakte zur roten Wiener Stadtregierung nachgesagt, seine Bestellung sei Wunsch der SPÖ, hieß es damals. Amon und Weinzettl wiesen diese Darstellung stets zurück.

Die Radio-Redakteure leisteten heftigen Widerstand gegen die Bestellung. Weinzettl sei ein "parteipolitisch gewünschter Kandidat" und "Aufpasser" im anstehenden Wahljahr, kritisierten sie, und es fehle ihm an innenpolitischer Erfahrung und Qualifikation. Die ORF-Führung wies die Kritik zurück.

(APA)

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