Online-Portale haften für Postings

OnlinePortals haften fuer Postings
OnlinePortals haften fuer Postings(c) Die Presse (Daniel BReuss)
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied: Für beleidigende Kommentare können Nachrichtenportale belangt werden.

Online-Nachrichtenportale können für beleidigende und diffamierende Postings haftbar gemacht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Donnerstag festgehalten. Konkret ging es um den Rechtsstreit der estnischen Nachrichtenseite Delfi AS. Sie wurde von einem estnischen Gericht aufgrund beleidigender Kommentare gegen ein Fährunternehmen verurteilt. Das Online-Portal argumentierte vor dem EMGR, dass diese Verurteilung eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeute. Das wies der Gerichtshof zurück.

Beleidigungen bei Artikel über neue Routen von Fähren

Die beleidigenden Postings waren 2006 abgegeben worden, als auf Delfi AS ein Artikel über ein Fährunternehmen veröffentlicht wurde. Dieses plante neue Routen zu einigen Inseln zu errichten. Eine Straßenverbindung über Eisflächen wäre aber bedeutend günstiger und schneller gewesen. Mehrere Nutzer des Portals verfassten daraufhin beleidigende und drohende Kommentare, die sich gegen das Unternehmen richteten.

Das Fährunternehmen war 2008 mit einer Klage gegen Delfi AS aufgrund des verleumderischen Charakters der Postings erfolgreich, und bekam einen Schadenersatz von 5000 estnischen Kronen (rund 320 Euro) zugesprochen. Eine Berufung wurde vom Obersten Gerichtshof in Estland abgewiesen.

EGMR: Veröffentlichung der Kommentare nicht verhindert

Der EGMR bestätigte nun das Vorgehen der estnischen Gerichte und sieht besonders das Argument, Delfi AS sei nur ein passiver, technischer Bereitsteller und als solcher nicht für die Kommentare verantwortlich, als nicht zulässig.

Einerseits seien die Kommentare höchstgradig beleidigend gewesen, andererseits habe man nicht verhindert, dass diese veröffentlicht werden. Darüber hinaus sei die vom estnischen Gericht ausgesprochene Strafe nicht überhöht, wie der EGMR in seinem Urteil kommentiert.

Link: Zur Entscheidung des EGMR

(APA)

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