Die Boulevardzeitung siegt im Kartell-Verfahren gegen die "Wiener Linien". Die wollen allerdings gegen den Beschluss Rekurs erheben und ihrem Vertragspartner "Heute" treu bleiben.
"Österreich" darf in den Wiener U-Bahn-Stationen künftig neben "Heute" stehen: Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht hat entschieden, dass die Boulevardzeitung "Österreich" und die Gratiszeitung "Heute" bei der Boxen-Aufstellung innerhalb der U-Bahn-Haltestellen gleich zu behandeln sind. Das gab "Österreich" am Dienstag in einer Aussendung bekannt. Demnach wurde der Beschluss am 29. Jänner 2014 gefasst und heute zugestellt. Das Verhalten der "Wiener Linien" wird darin als kartellwidrig eingestuft. Das Verfahren dauerte mehr als fünf Jahre. Die "Wiener Linien" können gegen den Entscheid Rekurs erheben. Was sie auch tun werden, wie Sprecher Answer Lang der "Presse" bestätigt. Soviel sei nach schneller Durchsicht des 136-seitigen Beschlusses von Richterin Anneliese Kodek klar und das habe auch mit einer gewissen Verlässlichkeit gegenüber Vertragspartnern zu tun, so Lang. "Wir sind ein Unternehmen, das seine Verträge einhält".
Bisher haben die "Wiener Linien" nur "Heute" die Aufstellung von Entnahmeboxen innerhalb der U-Bahn-Stationen ein Exklusivrecht eingeräumt, "Österreich" durfte die Gratisausgabe seiner Zeitung nur außerhalb des Wiener U-Bahn-Netzes vertreiben.
200 Boxen mit "Österreich"
Wolfgang Fellners Tageszeitung darf nun laut Gericht, in allen 81 Wiener U-Bahn-Stationen, in denen "Heute" vertreten ist, gleich viele Entnahmeboxen aufzustellen. Damit hat man Anspruch auf 200 Entnahmeboxen. Dies sei ein "besonderer Erfolg", so "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner. Er hoffe nun, dass aufgrund dieses Beschlusses "auf dem Wiener Gratiszeitungs-Markt ab sofort absolute Gleichberechtigung zwischen 'Heute' und 'Österreich' besteht" und sich die Wiener Linien "als Unternehmen der Stadt ab sofort an die Kartell-Entscheidung halten".
Womöglich freut sich "Österreich" nun aber zu früh: Mit dem Rekurs der Wiener Linien gegen den Beschluss bleibt das Verfahren jedenfalls weiter anhängig. Der Oberste Gerichtshof muss (wie übrigens schon einmal) über die Sache entscheiden.
(Red./awa)