Privatradios kritisieren ORF-Gesetz als "löchrig"

(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Der Privatsender-Verband hatte sich über den hohen Unterhaltungsanteil in den ORF-Radio beschwert, aber die Medienbehörde gab ihm nicht recht.

Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) fordert gesetzliche Vorgaben für den ORF bei der Gestaltung seiner Radioprogramme. VÖP-Vorsitzender Klaus Schweighofer sieht in der jüngsten Entscheidung der KommAustria in dieser Frage nämlich "praktisch einen Persilschein" für den ORF, wie er am Freitag kritisierte.

Mehrere Privatradios hatten in ihrer Beschwerden einen zu hohen Unterhaltungsanteil in den Radioprogrammen des Öffentlich-Rechtlichen beanstandet. Das sah die Medienbehörde anders, was der VÖP dahin gehend interpretiert, dass es dem ORF frei stehe, "welchen Anteil Musik- bzw. Wortbeiträge in seinen Hörfunkprogrammen einnehmen". Es gebe auch "keinerlei Mindesterwartung" bezüglich der Anteile von Information, Kultur oder Sport - und die Behörde habe auch "implizit" keine Vorgabe aus dem Gesetz herauslesen können. "Wenn das ORF-Gesetz derart löchrig ist, dass es nicht einmal so grundlegende Fragen klärt, muss es sobald als möglich saniert werden", meinte Schweighofer.

Private gehen in Berufung

Die Privaten haben angekündigt, in Berufung zu gehen. Es gelte nun abzuwarten, zu welchem Schluss die weiteren Instanzen - das neue Bundesverwaltungsgericht und in Folge der Verwaltungsgerichtshof - in der Causa kommen, meinte Schweighofer. Bestätigen sie die Behördenentscheidung, "dann muss der Gesetzgeber handeln", so die Forderung der Privaten. "Tut er das nicht, so haben wir ein europarechtliches Problem", denn die EU-Vorgabe verlange eine klare Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags.

(APA)

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