In einer Glosse mit dem Titel "Elendes, niederträchtiges Pack" beschäftige er sich mit jungen Männern, die einer Straftat verdächtigt werden.
Der österreichische Presserat hat den "Krone"-Kolumnisten Michael Jeannee gerügt - erneut. Zum wiederholten Mal verstieß Jeannee seit Anfang vergangenen Jahres gegen den Ehrenkodex der heimischen Presse. Konkret sah der Presserat dieses Mal den Persönlichkeitsschutz und die Wahrung der Menschenwürde verletzt. Die "Krone" ist bis dato nicht Mitglied im Presserat.
In seiner am 10. Jänner veröffentlichten Glosse "Elendes, niederträchtiges Pack" beschäftige sich mit vier jungen Männern, die einer Straftat verdächtigt werden. Jeannee bezeichnete diese unter anderem als "Dreckskerle". Das Verfahren wurde aufgrund von zwei Lesermitteilungen eingeleitet.
Begriff "Gangstervisage" problematisch
Einige der Bezeichnungen, mit denen Jeannee die jungen Männer bedacht hat, seinen als grobe Beleidigungen zu werten, so der Presserat. Zudem sei der verwendete Begriff "Gangstervisage" im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz problematisch. "Dieser Ausdruck deutet implizit an, dass man aufgrund von physiognomischen Merkmalen auf das kriminelle Verhalten einer Person schließen könne", hieß es in einer Aussendung des Presserates. Zudem werde den betroffenen Personen dadurch unterstellt, "Straftaten begangen zu haben, die mangels Verurteilung noch gar nicht erwiesen sind".
Der Presserat sieht in dieser Vorgehensweise eine mediale Vorverurteilung, die gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung verstößt.
"Krone" gibt keine Stellungnahme ab
In einer Stellungnahme gegenüber "derstandard.at" hatte Jeannee angegeben, dass er die Aggression der jungen Männer in der U-Bahn darstellen wollte.
Von der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, hätte die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" nicht Gebrauch gemacht.
(APA/Red.)