Product Placement: ORF mit Beschwerde abgeblitzt

FUSSBALL - EL, RBS vs Basel
FUSSBALL - EL, RBS vs Basel(c) GEPA pictures (GEPA pictures/ Thomas Bachun)
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Auf der Jacke eines Co-Moderators waren während einer Übertragung eines Europa-League-Spiels "gut sichtbare Firmenlogos" zu sehen gewesen.

Der ORF ist mit seiner Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) beim Verwaltungsgerichtshof abgeblitzt. Demnach habe der ORF mit der Übertragung eines Europa League-Spiels im Sommer 2011 aufgrund "zu starken Herausstellens der Produktplatzierungen" gegen das ORF-Gesetz verstoßen. Der Verwaltungsgerichtshof folgte damit der Argumentation des BKS.

"Gut sichtbare Firmenlogos" auf Jacke

Auf der Jacke eines Co-Moderators seien "gut sichtbare Firmenlogos" zu sehen gewesen, zudem sei dieser vor einer mobilen Wand mit weiteren Firmenlogos gestanden. Dabei sei es ohne Belang, "ob Werbeaufkleber im Sport heute allgegenwärtig sind und ob der ORF auf die Gestaltung der Interviewzone Einfluss hat", wie es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs heißt.

Zwar seien Produktplatzierungen in Sportsendungen zulässig, allerdings dürfen diese nicht zu stark herausgestellt werden. Im betreffenden Fall hätten die Firmenlogos "einen großen Teil des Bildschirms" eingenommen, wobei diese Situation "für etwa 20 Prozent des maßgeblichen Zeitraums" bestanden habe. Der ORF ist zu einer entsprechenden Veröffentlichung verpflichtet.

(APA)

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