EU wird aktiv gegen ORF-Gebühr

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Dem ORF wird vorgeworfen, dass die Finanzierung den EU-Regeln widerspricht und den Wettbewerb verfälscht. Nun wird gefordert, dass die Gebühren die Kosten für die Erfüllung des ORF-Auftrags nicht übersteigen dürfen.

WIEN/BRÜSSEL. Donnerstag war es so weit. Da flatterte im Bundeskanzleramt der erwartete Brief aus Brüssel ins Haus. Die EU-Kommission stellt darin fest, dass die Finanzierung des ORF dem EU-Recht widersprechen könnte – und dass sie deshalb ein Beihilfeverfahren gegen Österreich gestartet hat.

In dem Schreiben kommt die Generaldirektion Wettbewerb zu der vorläufigen Auffassung, dass die Gebührenfinanzierung des ORF „geeignet ist, den Wettbewerb zu verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen“. Fazit: Vorläufig sehe es so aus, als ob das System zur Finanzierung des ORF „nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist“.

Zu hohe ORF-Gebühren?

Außerdem äußern die Wettbewerbshüter Zweifel, dass die Mittel aus Gebühren auf das „für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags notwendige Maß“ beschränkt sind. Der ORF könnte „überfinanziert“ sein, heißt es. Die Zuseher und Zuhörer könnten sogar zu hohe Gebühren bezahlt haben, denn der Öffentlich-Rechtliche hat gleichzeitig auch hohe Summen für Werbung, etwa auf den ORF-Homepages, lukriert. Kommerzielle Einschaltungen auf ORF On werden voraussichtlich keine Chance mehr haben oder jedenfalls nicht im bisherigen Ausmaß – das lasse sich mit den Beihilfevorschriften nicht vereinbaren, hieß es in Brüssel, aber auch in Wien.

Zu wenig externe Kontrolle

Ein Kritikpunkt der EU ist auch, dass die Frage, wie viel Geld der ORF für die Erfüllung seines Auftrags braucht, zwar ORF-intern geprüft wird, aber keiner externen Kontrolle (durch Bundeskommunikationssenat oder Rechnungshof) unterliegt.

Laut Jonathan Todd, Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, erwartet die EU nun aus Wien unter anderem eine genauere Definition und einen besseren Beleg dafür, was der ORF und die Bundesregierung eigentlich unter dem öffentlich-rechtlichen Auftrag verstehen – und eine „angemessene nachträgliche Kontrolle“ der Erfüllung des Auftrags. Insbesondere hinsichtlich der Onlineaktivitäten und des Spartenkanals Sport Plus wird eine Konkretisierung des Auftrags erwartet. Auch sei „nicht auszuschließen“, dass es zwischen dem öffentlich-rechtlichen Sport Plus und der kommerziellen ORF-Tochter TW1 zu unzulässigen Quersubventionierung gekommen sei.

Wenige Wochen Antwortfrist

Für den gesamten ORF wünscht sich die EU eine „Beschränkung der staatlichen Finanzierung“ auf die „Nettokosten“ des Auftrags, eine „ex-post Kontrolle“ möglicher Überkompensation und eine „Gewährleistung“, dass Quersubventionierungen nicht mehr möglich sind.

Vier Wochen hat die Republik nun Zeit zu antworten. Vielleicht auch zwei Monate, wenn die Frist erstreckt wird. Zwei Jahre dürfte das Verfahren dauern. Ist die EU mit den Maßnahmen des österreichischen Gesetzgebers nicht zufrieden, geht sie davon aus, dass die Beihilfevorschriften verletzt werden. Das würde von der EU mit saftigen Strafen belegt werden. Die Kommission will Österreich jedenfalls genau beobachten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2008)

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