Deutsche Verleger verklagen Google mit Verspätung

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A Google search page is seen through a magnifying glass in this photo illustration taken in Brussels(c) REUTERS (FRANCOIS LENOIR)
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Axel Springer, Burda und Funke wollen Geld für die Nutzung ihrer Inhalte im Internet sehen.

Bald gilt es ein Jahr, das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Deutschland. Seit 1. August 2013 können Verlage eine Lizenz für die gewerbliche Nutzung ihrer Texte von Suchmaschinenbetreibern verlangen. Den Internetanbietern ist nur die Nutzung „kurzer Textteile“ (Snippets) erlaubt. Dieses Recht, das im deutschen Urheberrechtsgesetz eingefügt wurde, zielt vorrangig auf den Suchmaschinenriesen Google ab, der mit den Inhalten anderer Unternehmen viel Geld verdient. Doch Google hat schon im Vorjahr erklärt, diese Lizenz nicht bezahlen zu wollen. Die Begründung: Jeder Verlag könne schließlich selbst entscheiden, ob seine Inhalte über Google-Dienste angezeigt werden dürfen oder nicht.

In der deutschen Medienlandschaft wird die Debatte um das Leistungsschutzrecht nun offenbar zu einer Kulturfrage. Um das Gesetz umzusetzen, übernahmen Anfang des Jahres zwölf Verlage – darunter Axel Springer, Burda, Funke, Dumont Schauberg u.a. – die Hälfte der Verwertungsgesellschaft VG Media, die das Geld bei den Internetanbietern eintreiben soll. Da Google aber nach wie vor erklärt, nicht zahlen zu wollen, kündigte die VG Media vergangene Woche an, Google verklagen zu wollen. Aber auch mit Microsoft, Yahoo und der Deutschen Telekom wolle man über das Lizenzrecht streiten und es notfalls einklagen. Die Verlage fordern maximal elf Prozent vom Umsatz, den Firmen wie der US-Konzern „unmittelbar und mittelbar mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen erzielen“.

„Spiegel“, „Süddeutsche“ nicht dabei

Auch wenn sich insgesamt 138 Unternehmen von der VG Media vertreten lassen, ist das längst nicht die gesamte deutsche Medienbranche. So sind wichtige Online-Portale wie Spiegel Online, Handelsblatt.com, Faz.net, Stern.de und sueddeutsche.de nicht beteiligt.

Angesichts der verhärteten Fronten ist allerdings offen, ob und wie viel Geld überhaupt fließt. Die maximal elf Prozent vom Umsatz dürfte es vorerst ohnehin nicht geben. Denn zu dieser Summe soll es erst kommen, wenn die VG Media alle von der Auflagenkontrolle IVW geprüften Zeitungen und Zeitschriften vertritt. Da dies aber nur für rund die Hälfte der Verlage gilt, liegt der Vergütungssatz laut Bundesanzeiger derzeit nur bei sechs Prozent. (awa)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2014)

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