Höchstgericht: Keine Presseförderung für Medienrat

Michaela Bruckberger
  • Drucken

Ein Verein des Österreichischen Journalisten Club zur Selbstkontrolle der Medien ist nicht repräsentativ genug, um gefördert zu werden.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) ist mit seinem Versuch gescheitert, für den von ihm gegründeten Medienrat die staatliche Presseförderung zu erhalten. Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer heute, Montag, veröffentlichten Entscheidung bestätigt, fehlt es dem Medienrat an jenem repräsentativen Charakter, den das Gesetz für eine Förderung der Selbstkontrolle von Medien fordert. Im Gegensatz zum Österreichischen Presserat, der unter anderem vom Verband Österreichischer Zeitungen und der Journalistengewerkschaft getragen wird und die staatliche Förderung erhält, wird der Medienrat nicht auch von Medienunternehmen beschickt.

Knapp vor Presserat gegründet

Der Medienrat wurde 2009 (ein Jahr vor dem Presserat) als unselbständige Einrichtung vom ÖJC gegründet und 2011 zum Verein „Österreichischer Medienrat des Österreichischen Journalisten Club“ gemacht. Die knapp 7000 ÖJC-Mitglieder sind durchwegs journalistisch tätig – „in der gesamten Bandbreite des Tätigkeitsfeldes“, wie es im OGH-Urteil (3 Ob 36/14m) heißt. Zeitungen sind daran jedoch nicht beteiligt, weder direkt noch über einen Verband.


Für 2012, übrigens das letzte Jahr, aus dem der ÖJC Entscheidungen des Medienrats auf seine Website gestellt hat, beantragte der Verein 34.500 Euro Zuschuss. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) lehnte jedoch ab – und zwar mit recht: Weil der Verein keine Medienunternehmen als Mitglieder hat, ist er  keine „repräsentative Einrichtung“ im Bereich der österreichischen Presse, so der OGH unter Verweis auf die geltenden Förderkriterien.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.