"Sperren Sie mich ein! Ich sag nix!

WIEDERHOLUNG DES MEDIENPROZESSES: DOMINIC HEINZL GEGEN NACHRICHTENMAGAZIN ´NEWS´ / SIDO
WIEDERHOLUNG DES MEDIENPROZESSES: DOMINIC HEINZL GEGEN NACHRICHTENMAGAZIN ´NEWS´ / SIDO(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Auch im zweiten Rechtsgang wurde "News" wegen übler Nachrede schuldig gesprochen. "News" hatte Dominic Heinzl nach der Prügelaffäre mit Sido als Simulanten hingestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit exakt demselben Ergebnis wie im ersten Rechtsgang ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht die vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) angeordnete Neudurchführung des medienrechtlichen Verfahrens zwischen Dominic Heinzl und dem Nachrichtenmagazin "News" zu Ende gegangen. "News" wurde wegen übler Nachrede schuldig gesprochen und zur Zahlung einer Entschädigung von 3500 Euro verurteilt.

Dominic Heinzl hatte "News" geklagt, nachdem das Magazin ausführlich über die "Prügelaffäre berichtet" und dabei den ehemaligen ORF-Society-Reporter als Simulanten hingestellt hatte.

Am 19. Oktober 2012 war es nach der Liveübertragung der ORF-Show "Die Große Chance" zu einer Tätlichkeit gekommen. Der Deutsch-Rapper und TV-Juror Sido verpasste Heinzl einen Faustschlag, worauf dieser zu Boden ging. "News" behauptete wenige Tage später in einem Blattaufmacher, Heinzl habe sich ohne entsprechende Berührung absichtlich fallen lassen und Sido "rein gelegt". Im Dezember kürte "News" den Reporter in einem Jahresblick gar zum "Ungustl des Jahres".

Journalistische Sorgfaltspflicht verletzt

Dass "News" es unterlassen hatte, mit dem mittlerweile 50-jährigen Journalisten Kontakt aufzunehmen und diesem Gelegenheit zu bieten, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, wertete Richter Stefan Romstorfer als Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Nach Ansicht der Videomitschnitte, die den "Umfaller" Heinzls dokumentierten, gelangte Romstorfer außerdem zur Ansicht, die Wucht des Aufpralls deute jedenfalls darauf hin, der Kläger habe sich nicht einfach hinfallen lassen.

Für die erlittene Kränkung bekam Dominic Heinzl - wie schon beim ersten Urteil im Juli 2013, welches das OLG aufgehoben hatte - 3.500 Euro zugesprochen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. "News"-Anwalt Gerald Ganzger gab vorerst keine Erklärung ab. Heinzls Rechtsbeistand Michael Rami nahm von Rechtsmitteln Abstand.

Sido als jugendlicher Revoluzzer

Das Wiener OLG hatte das Ersturteil zuvor aufgehoben, weil es die Zeugenaussage von Sido und ein psychiatrisches Gutachten über mögliche Ursachen von Dominic Heinzls "Hinfaller" für erforderlich erachtete. Der deutsche Rüpel-Rapper, mittlerweile knapp 34 Jahre alt, irritierte mit seinen Aussagen im Zeugenstand.

Sido, der im Vorfeld jedweden direkten Kontakt mit Richter Stefan Romstorfer verweigert und die für seine Ladung erforderlichen Formalitäten seinem Anwalt überlassen hatte, scherzte zunächst mit dem zuvor vernommenen Dominic Heinzl, nachdem er im Verhandlungssaal Platz genommen hatte: "Und, wie sieht es aus? Gewinnst du heute?" Sodann ließ er den Richter wissen: "Ich werde nichts sagen. Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch."

Auf Belehren des Richters, dass dies nur bedingt möglich sei, wurde Paul Hartmut Würdig - so der bürgerliche Name des Musikers - laut: "Dann würde ich gern meinen Anwalt anrufen, bevor ich weiterrede." Und weiter: "Ich habe ein Zeugnisverweigerungsrecht! Sperren Sie mich ein! Ich sag nix!" Darauf befand der Richter staubtrocken: "Ich brauch ihn eigentlich gar nicht", womit er Sido sichtlich irritierte.

"News"-Anwalt Gerald Ganzger versuchte unverdrossen, dem Rapper die eine oder andere Antwort zu entlocken. Mit mäßigem Erfolg. "Entweder Ihr entlasst mich aus dem Gerichtssaal oder Ihr verhaftet mich", stellte Sido fest. Heinzls Anwalt Michael Rami blieb dafür gelassen: "Ich wär' für entlassen, Herr Rat." Tatsächlich wurde Sido vom Richter gleich darauf nach Hause geschickt.

"Hampel" und "Depp"

Zuvor hatte Dominic Heinzl eingehend geschildert, wie es zu dem Faustschlag gekommen war. Sido habe ihn während der Livesendung "Hampel" genannt und nach der Show mit der Bemerkung "Na, da ist er schon wieder, der Hampel" begrüßt. Er habe Sido daraufhin "Depp" zugerufen. Wenig später habe ihm Sido ins Ohr geflüstert, er werde ihm "eine auf die Fresse geben" und Beleidigungen gegen seine, Heinzls, Mutter ausgestoßen: "Darauf habe ich gemeint, er ist ja geisteskrank. Sekunden später war dieser Vorfall. Ich hab' plötzlich den Schlag gespürt und hab' mich am Boden wieder gefunden."

Sido sei "mächtig erregt" gewesen, sagte Heinzl: "Wenn's nur eine Ohrfeige gewesen wär', hätt' ich nicht geglaubt, dass ich so schwach konstitutionell bin und es mich umhaut."

Psychiater: Heinzl hat nicht simuliert

Der Psychiater Wolfgang Soukop schloss in seinem Gutachten "ein bewusstes, simuliertes Zusammenfallen" aus: "Die Art der Verletzung (Heinzl hatte eine Prellmarke am Kopf erlitten, Anm.) und der Bewegungsablauf spricht gegen ein bewusstes Hinfallen." Vielmehr habe Heinzl den Schlag als "Demütigung, narzisstische Kränkung" erlebt und sei "in einer dissoziativen Reaktion" aus "allen Wolken gefallen", so der Sachverständige. Es habe sich somit um eine "psychoreaktive, dynamische Störung, die zum Sturz geführt hat" und damit "ein dem Bewusstsein entzogenes Ereignis" gehandelt. Eine Ohnmacht habe der Schlag wohl nicht bewirkt, meinte Soukop: "Er war benommen im Sinne von ratlos."

(APA)

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