Presserat rügt "Falter"

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Die Wochenzeitung habe gegen den Ehrenkodex des Presserats verstoßen, weil sie keine Stellungnahme eines Beschuldigten einholte, so der Rat.

Ein Artikel in der Wochenzeitung "Falter" hat gegen den Ehrenkodex des österreichischen Presserats verstoßen. Das gab der Presserat am Dienstag bekannt. Konkret beschäftige sich der Senat 1 mit dem Artikel "Lindners Freunderlwirtschaft" aus der Ausgabe von 29. Oktober 2013. In diesem wurde der mittlerweile zurückgetretenen Nationalratsabgeordneten Monika Lindner, einst ORF-Intendantin, vorgeworfen, Aufträge an ihren Lebensgefährten vermittelt zu haben.

Lindner selbst hat sich an den Presserat gewandt und einen Absatz beanstandet, in dem es um ihren Stiefsohn geht. Der "Falter" habe diesem keine ausreichende Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme zu den im Artikel erhobenen Vorwürfen abzugeben, bemängelt der Presserat. Auch habe der "Falter" Lindner und ihrem Lebensgefährten nur wenige Stunden Zeit für eine Stellungnahme gegeben, eine "äußerst kurze Frist", so der Presserat. Zudem ist der Rat der Ansicht, der Artikel auch ohne den Teil über den Stiefsohn Lindners erscheinen können, ohne an Brisanz zu verlieren.

Der "Falter" habe von der Möglichkeit einer Stellungnahme und einer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung nicht Gebrauch gemacht, so der Presserat.

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(Red.)

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