Geldflüsse an Medien: Viele falsche Zahlen

OESTERREICHISCHE MEDIENTAGE 2008
OESTERREICHISCHE MEDIENTAGE 2008(c) APA (BARBARA GINDL)
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Der Rechnungshof beklagt: Das Medientransparenzgesetz werde nicht eingehalten.

Der Jubilar der Woche ist ein Mann der rauen Worte: Wolfgang Fellner feierte dieser Tage seinen Sechziger und gab der APA ein ausuferndes Interview. Darin ging es u.a. um die Frage, ob der Boulevard bei der Vergabe von Regierungsinseraten bevorzugt werde. Jüngster Anlass: „Österreich“-Boss Fellner und „Kurier“-Chef Helmut Brandstätter werfen einander vor, von öffentlichen Stellen Werbegeld zu erpressen. Jüngste Zahlen: Im zweiten Quartal 2014 inserierte die Stadt Wien (als größter öffentlicher Werbekunde) vor allem in „Heute“ (1,3 Mio. Euro), „Krone“ (1,03 Mio.) und „Österreich“ (445.000 Euro). Die Fehde zwischen Fellner und Brandstätter zeigt, wie genau Medien beobachten, an wen wie viel vom öffentlichen Werbekuchen verteilt wird.

Seit 1.Juli 2012 müssen diese Geldflüsse offengelegt werden: Laut Medientransparenzgesetz müssen öffentliche Rechtsträger – vom Bundeskanzleramt bis zum kommunalen Betrieb – alle Medienkooperationen, Werbeaufträge und Förderungen an Medienunternehmen an die KommAustria melden, die die Zahlen in einer Datenbank veröffentlicht. 2013 hat die öffentliche Hand demnach 201 Millionen Euro für Werbemaßnahmen ausgegeben. Aber stimmt das tatsächlich? Der Rechnungshof hat nun die Einhaltung des Medientransparenzgesetzes durch das Land Kärnten und die Stadt Graz überprüft. Fazit: Die Prüfer fanden zahlreiche unvollständige und falsche Meldungen. Es gibt offenbar Unklarheiten in der Auslegung des Gesetzes.

Verstöße gegen das „Kopfverbot“

In Kärnten etwa seien wegen Unklarheiten in der Auslegung der Bestimmungen Beträge inhaltlich oder zeitlich falsch zugeordnet worden. Nur drei von 336 Werbeaufträgen waren als solche gekennzeichnet, moniert der Rechnungshof. Sowohl in Kärnten als auch in Graz wurde gegen das „Kopfverbot“ für Politiker verstoßen (bei Werbeaufträgen der öffentlichen Hand dürfen keine Politikerfotos mehr erscheinen). In Graz entsprachen von 30 Meldungen zumindest 25 nicht den gesetzlichen Vorgaben, u.a. waren auch hier Werbeeinschaltungen nicht ausreichend gekennzeichnet. Die Kommune nannte Brutto- statt Nettobeträge, was zu überhöhten Zahlen führte.

Der Rechnungshof empfiehlt den Gebietskörperschaften bessere Kontrollmechanismen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Und die Medienbehörde solle künftig Korrekturmeldungen erlauben: Es sei schließlich im Sinne des Gesetzes, dass die tatsächlich geleisteten Beträge veröffentlicht werden. (i.w./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.10.2014)

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