Am Donnerstag stand "ZiB 2"-Moderator Armin Wolf in Wien wegen übler Nachrede vor Gericht. Der ehemalige freiheitliche Bundesrat John Gudenus hatte ihn geklagt. Wolf hatte am 1. Oktober in der "ZiB 2" den mittlerweile zum Dritten Nationalratspräsidenten gewählten Martin Graf (FPÖ) als Interviewpartner zu Gast. Unter anderem richtete er folgende Frage an ihn: "Bezweifeln Sie so wie Ihr langjähriger Parteikollege Gudenus, dass in Gaskammern Millionen Juden vernichtet worden sind im Deutschen Reich?" Das veranlasste Gudenus zu einer Privatanklage, da er sich durch diesen Satz in seiner Ehre herabgesetzt fühlte. Wolf wurde freigesprochen.
"Notorischer Zweifler an NS-Verbrechen"
Wolf bot den Wahrheitsbeweis an. Gudenus wurde im April 2006 für das Leugnen von Gaskammern im Dritten Reich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingt verurteilt worden war. Der ORF-Moderator wunderte sich nun im Grauen Haus im Hinblick auf die Verurteilung des Ex-Bundesrats, dass überhaupt verhandelt wurde. Er halte die Klage für Zeitverschwendung, gab er sinngemäß zu verstehen. Sein Anwalt Alfred Noll nannte Gudenus einen "notorischen Zweifler an NS-Verbrechen".
Nach kurzer Verhandlung wies Richterin Birgit Schneider die Klage mit Hinweis auf das Strafregister des Klägers als unbegründet ab. Gegen diese Entscheidung meldete dessen Rechtsbeistand Adrian Hollaender volle Berufung an, weshalb Wolfs Freispruch formal noch nicht rechtskräftig ist.
(APA)

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