Gesetz neu: ORF darf Sponsoren nennen, App-Verbot bleibt

Am Mittwoch geht ein kleines „Rundfunkpaket“ in den Ministerrat. Es soll bürokratische Hürden abbauen.

Nächste Woche soll der Ministerrat ein kleines „Rundfunkpaket“ verabschieden, auf das sich SPÖ und ÖVP nun geeinigt haben. Novelliert werden das Privatradio-, das ORF- sowie das Audiovisuelle Mediendienstegesetz – vornehmlich, um bürokratische Hürden abzubauen.

Für den ORF bringt die Neuregelung eine Präzisierung bezüglich Sportübertragungen: Das „Reminderverbot“, das Sponsorhinweise während einer Sendung untersagt, wird gelockert. Künftig sind Sportübertragungen mit Sponsorhinweisen nicht in die Werbezeit einzurechnen– andernfalls könnte ein gesamtes Skirennen als Werbezeit gerechnet werden. Nicht entsprochen wurde unterdessen dem ORF-Wunsch nach einer Aufhebung des App-Verbots für den öffentlich-rechtlichen Sender. Der ORF darf Angebote für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets derzeit nur dann starten, wenn diese ein bereits bestehendes Webangebot des ORF abbilden – und so soll es auch bleiben.

Den Privatradios wiederum soll künftig der „Funkhausbetrieb“ ermöglicht werden: Die Gesetzesnovelle schafft die rechtliche Grundlage für die technische und administrative Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Sender. Funkgebiete sollen zusammengelegt werden, das Werbeverbot für Nachrichtensprecher fällt. Weiters soll es eine klarere Definition der „Must-carry-Regeln“ geben: Kabelanbieter müssen österreichische Sender, die mit ausländischen TV-Stationen um Sendeplätze konkurrieren, demnach zu fairen Konditionen in ihr Angebot aufnehmen. (APA/i.w.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.05.2015)

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