ORF darf Radiothek betreiben

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Die Medienbehörde KommAustria erlaubt dem ORF - unter Auflagen - eine Radiothek einzurichten. Somit können Radioinhalte des ORF im Internet abgerufen werden. Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig.

Es war eine ziemlich dichte Woche für die Radiobranche im Allgemeinen und den ORF im Besonderen. Am Montag entschied der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), dass der ORF keine GIS-Gebühren für das Internet-Streaming seiner Programme verlangen darf. Am Donnerstag wurde der halbjährliche Radiotest veröffentlicht, bei dem sich zeigte, wie wenig sich der Markt verändert. (mehr dazu weiter unten) Und am Freitag wurde bekannt, dass die Medienbehörde KommAustria dem ORF einen lange gehegten Wunsch erfüllt: der öffentlich-rechtliche Sender darf nach der TVthek nun auch eine Radiothek einrichten. Den Angebotsantrag dazu hat der ORF vor ziemlich über einem Jahr (am 16. Mai 2014) eingebracht. Nun hat die Behörde in einem 147 Seiten langen Bescheid ihr prinzipielles "Ja" zu dem Angebot gegeben, dem ORF aber einige Auflagen erteilt. Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 30 Tagen beinsprucht werden. 

Sieben Tage Nachhören erlaubt

Der ORF darf künftig also unter der Domain radiothek.orf.at eine Radiothek betreiben, in der Nutzer alle Inhalte der ORF-Radioprogramme sieben Tage nach der Live-Ausstrahlung abrufen können, konkret die Programme von Ö1, Ö3, FM4, den Regionalradios (Ö2), Ö1 Campus und die Radioangebote für autochthone Volksgruppen. Das geht bisher schon bei den Sendern Ö1 und FM4, aber nur in ihren eigenen Sieben-Tage-Angeboten. Allerdings muss der ORF einige Auflagen einhalten:

a) Es gibt ein striktes Verbot von Preroll-Werbungen (in Audio und Video) bei Ö1-Programmen, in Kindersendungen und Archiven. 

b) Werbungen in Audio und Video dürfen nur einmal bei jedem neuen Nutzungsvorgang gespielt werden. Ein weiteres Mal nur, wenn der Nutzungsvorgang länger als zehn Minuten dauert.

c) Das Ausblenden von Werbung, also die Nutzung von Adblockern muss erlaubt und möglich sein.

Der ORF will vorerst keine Stellungnahme dazu abgeben, dürfte sich über das Ergebnis des Bescheids aber grundsätzlich freuen.

Apropos: Die Zusammenfassung des Radiotests sind wir Ihnen noch schuldig. Hier also in der Kurzfassung:

Im ersten Halbjahr 2015 erreichte der ORF mit seinen Programmen eine Reichweite von 65,6 Prozent (1. Halbjahr 2014: 67,0%) und einen Marktanteil von 73 Prozent (2014: 74%). Die Privatradios erzielten eine Tagesreichweite von 29 Prozent (29,4%) und einen stabilen Marktanteil von 24 Prozent (24%). Knapp fünf Millionen Österreicher hören demnach täglich ORF-Radios, die Privatsender erreichen rund 2,2 Millionen Österreicher. Die durchschnittliche Hördauer stieg im ersten Halbjahr 2015 und betrug pro Tag 193 Minuten.

>> Bescheid der RTR im Wortlaut

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