Vorwurf Landesverrat: Anwälte ermitteln gegen deutsche Journalisten

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Markus Beckedahl DEU Deutschland Germany Berlin 20 08 2014 Markus Beckedahl Blogger Netzaktiviimago/IPON
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Erstmals seit Jahrzehnten läuft in Deutschland ein Strafverfahren gegen Journalisten wegen Landesverrats - sie sollen Staatsgeheimnisse verraten haben.

Landesverrat und Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen wirft die deutsche Bundesanwaltschaft den Journalisten vor. Sie leitete ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter des deutschen investigativen Blogs "netzpolitik.org" ein, teilte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Den Verantwortlichen werde vorgeworfen, in Berichten über den Verfassungsschutz Staatsgeheimnisse verraten zu haben. Ausgangspunkt für die Ermittlungen waren demnach Strafanzeigen von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Das Internet-Portal hatte im Februar und April diesen Jahres über interne Pläne des Bundesamts für Verfassungsschutz zur nachrichtendienstlichen Auswertung von Internetkommunikation berichtet.

Der Artikel vom 25. Februar trug den Titel "Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an Massenauswertung von Internetinhalten", der Artikel vom 15. April erschien unter der Überschrift "Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung".

"Die Wahrheit unterdrücken"

Nach Ansicht des Gründers des Blogs Netzpolitik.org, Markus Beckedahl, will die deutsche Bundesregierung mit den Anzeigen die Wahrheit über die deutsche Verstrickung in den NSA-Skandal unterdrücken. Es werde zunehmend klar, dass Berlin "knietief im Sumpf von NSA und Co" stecke, sagte Beckedahl ARD-aktuell am Donnerstag.

"Wir haben jetzt den Verdacht, dass sie durch solche Strafanzeigen scharf schießen gegen diejenigen, die dazu beitragen wollen, diesen größten Überwachungsskandal in der Geschichte der Menschheit mit aufdecken zu wollen", fügte Beckedahl hinzu.

Er will sich jedenfalls "nicht einschüchtern lassen". Netzpolitik.org werde seine Arbeit fortsetzen und begrüßt "weitere Dokumente, die beweisen, wie unsere Geheimdienste (...) das Internet zu einer globalen Totalüberwachungsmaschinerie mit anderen Geheimdiensten umgebaut" haben.

Netzpolitik.org ist einer der bekanntesten deutschsprachigen Blogs und wurde 2014 mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet. Die Blogger setzen sich für digitale Bürgerrechte ein. Sie berichten unter anderem in Echtzeit aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages.

Geheimhaltung oder Pressefreiheit?

Über die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft hatten zunächst "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR berichtet. Deren Angaben zufolge gab es seit Jahrzehnten kein derartiges Verfahren gegen Journalisten in Deutschland mehr.

Der Vorwurf des Landesverrats gegen Journalisten gilt als politisch heikel. Nach der "Spiegel"-Affäre Anfang der Sechzigerjahre, in der ein solcher Vorwurf erhoben wurde, hatten Juristen und Politiker eindringlich vor einer Drangsalierung des unabhängigen und kritischen Journalismus in Deutschland gewarnt. Dabei geht es immer um eine Abwägung zwischen strikter Geheimhaltung und dem zentralen Grundrecht auf Pressefreiheit.

Die jetzige Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund einer monatelangen Auseinandersetzung zwischen Regierung, Opposition und Medien. Das Kanzleramt hatte mehrmals mit Strafanzeigen gedroht - etwa im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente zur Affäre um die Lauschaktivitäten des US-Nachrichtendiensts NSA.

Prüfung: Tatsächlich Staatsgeheimnisse?

Dabei ging es aber stets nur um den Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen. Dieses Delikt wird nicht von Karlsruhe, sondern von Staatsanwaltschaften der Länder bearbeitet. In dem nun vorliegenden Landesverratsfall soll laut "SZ", NDR und WDR zunächst ein Gutachter prüfen, ob es sich bei den durch den Blog veröffentlichten Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt habe.

Der Tatbestand des Landesverrats wird im Strafgesetzbuch unter Paragraf 94 abgehandelt. Es geht darin um die Weitergabe von Staatsgeheimnissen an "eine fremde Macht", an "Unbefugte" oder um die reine Veröffentlichung solcher Geheimnisse, "um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen" und dadurch die Gefahr "eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" herbeizuführen. Die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr Haft, in schweren Fällen ist lebenslänglich möglich.

(APA/AFP)

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