OGH gibt Matt im Streit mit Zinggl recht

Der Grün-Politiker muss seine Vorwürfe gegen den damaligen Chef der Wiener Kunsthalle nun offiziell widerrufen.

Wolfgang Zinggl, der Kultursprecher der Grünen, muss seine Vorwürfe gegen den damaligen Chef der Wiener Kunsthalle, Gerald Matt, offiziell widerrufen. Dies hat der Oberste Gerichtshof entschieden – und damit die Revision Zinggls gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien verworfen. Zinggl hatte Matt unter anderem Veruntreuung und illegale Vermittlung von Staatsbürgerschaften vorgeworfen – die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte die Vorwürfe jedoch im Dezember 2012 für haltlos erklärt.

„Nunmehr steht fest, dass die sogenannte Causa Matt von Anfang an eine Causa Zinggl war“, erklärte Matts Anwältin Huberta Gheneff am Dienstag in einer Aussendung – und kündigte zugleich an, dass der einstige Kunsthalle-Direktor weiter gerichtlich gegen Zinggl vorgehen werde. Konkret gehe es um eine Schadenersatzklage wegen des Verdienstentgangs aufgrund der frühzeitigen Vertragsauflösung im Frühjahr 2012.

Zinggl: „Sache ist für mich erledigt“

„Das ist mir so was von egal, das Ganze“, erklärte Zinggl gegenüber der APA. Der Auflage, seine Vorwürfe in der Medienöffentlichkeit, darunter auf Puls4, zu widerrufen, werde er aber nachkommen, „so gut es geht“. Was das kosten werde, könne er nicht sagen. Ob er die Kosten dafür selbst tragen werde oder ob das die Grünen übernehmen, sei noch ungeklärt: „Das haben wir bisher nicht besprochen.“ Er halte das politische Problem aber für gelöst, da Gerald Matt seine Funktion in der Kunsthalle nicht mehr ausübe. „Die Sache ist für mich erledigt“, sagt der Grünen-Kultursprecher. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.09.2015)

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