ORF-Apps zu Nationalratswahl und Ski-Weltcup gesetzeskonform

Mit den Apps zur Nationalratswahl 2013 und zum Ski-Weltcup 2013/2014 hat der Öffentlich-Rechtliche nicht gegen das ORF-Gesetz verstoßen, enschied der Verwaltungsgerichtshof.

Der ORF hat mit den App-Angeboten zur Nationalratswahl 2013 und zum Ski-Weltcup 2013/2014 nicht gegen das ORF-Gesetz verstoßen. Zu diesem Erkenntnis gelangte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einem aktuellen Spruch. Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) hatte in der Causa Beschwerde bei der Medienbehörde KommAustria und beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht.

Der ORF wandte sich schließlich an den VwGH. Dieser gab dem öffentlich-rechtlichen Sender nun in den wichtigsten Punkten recht und stellte fest, dass der ORF mit den Apps nicht gegen das Verbot eigens für mobiler Endgeräte gestalteter Angebote verstoßen habe, sondern das ORF-Gesetz eingehalten hat.

"Ski Stars" gehören nicht in die App

Lediglich in einem Detail, nämlich bei der Rubrik "Ski Stars" der Ski-App, kam der VwGH zum Schluss, das der ORF diese Inhalte nicht hätte bereitstellen dürfen, weil die Infos nicht vom damals geltenden Angebotskonzept gedeckt waren. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wurde das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.

(APA)

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