Millionenklage von Hulk bricht Gawker das Genick

Terry Bollea, aka Hulk Hogan, hat gegen "Gawker" juristisch Erfolg gehabt.
Terry Bollea, aka Hulk Hogan, hat gegen "Gawker" juristisch Erfolg gehabt.REUTERS
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Die Klatsch-Website muss einen Millionenbetrag an Wrestler Hulk Hogan zahlen und hat nun Gläubigerschutz beantragt, um ihre Finanzen zu ordnen.

Die US-Klatschseite "Gawker", die dem Wrestler Hulk Hogan eine hohe Millionentschädigung zahlen soll, ist pleite. Aus am Freitag in New York veröffentlichten Gerichtsdokumenten geht hervor, dass das Unternehmen Gläubigerschutz beantragte, um wieder auf die Füße zu kommen.

Im März war "Gawker" von einem Gericht im US-Bundesstaat Florida dazu verurteilt worden, 140 Millionen Dollar (rund 125 Millionen Euro) an Hogan als Entschädigung für die Veröffentlichung eines heimlich gedrehten Sex-Videos zu zahlen.

Das Video zeigt Hogan beim Sex mit der Frau eines Freundes. "Gawker" hatte die Aufnahmen im Oktober 2012 veröffentlicht und ein halbes Jahr im Netz gelassen, obwohl Hogan mehrfach um ihre Entfernung bat. In der Zeit wurde das Video sieben Millionen Mal angeklickt. Die "Gawker"-Anwälte hatten sich in dem Prozess vergeblich auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung berufen.

Klage mit Unterstützung von Investor

Hogan wurde bei seiner Klage gegen die Klatsch- und Tratschseite von dem aus Deutschland stammenden Investor Peter Thiel finanziell unterstützt, der in der US-Internetbranche zum Milliardär geworden ist. Der 48-Jährige sagte Ende Mai der Zeitung "New York Times", dass er rund zehn Millionen Dollar zu der Klage beigesteuert habe.

Thiel sagte auch, dass er noch weitere "Opfer" von "Gawker" ausfindig machen und unterstützen wolle. Der Mitbegründer des Online-Bezahldienstes PayPal war vor Jahren von der Website als homosexuell geoutet worden.

Er bestritt jedoch, dass er sich rächen wolle. Es gehe ihm vielmehr um "Abschreckung". "Gawker" spiele eine Vorreiterrolle in einer Medienstrategie, Aufmerksamkeit durch das "Schikanieren" von Menschen erregen, und zwar auch in solchen Fällen, in denen es kein berechtigtes öffentliches Interesse an den Enthüllungen gebe, sagte Thiel.

(APA/AFP)

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