Presserat rügt "Graz Journal" wegen Hofer-Wahlwerbung

Die vom Presserat gerügte Anzeige im "Graz Journal".
Die vom Presserat gerügte Anzeige im "Graz Journal".(c) Faksimile
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Gerügt wird eine Titelseite mit dem FP-Präsidentschaftskandidaten. Die Kennzeichnung als "Anzeige" sei für Laien nicht erkennbar gewesen.

Der Presserat hat einen Verstoß wegen kaum gekennzeichneter Wahlwerbung beim "Graz Journal" vom Mai 2016 festgestellt. Die Titelseite mit Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer (FPÖ) darauf verstoße gegen die Punkte 3 (Unterscheidbarkeit) und 4 (Einflussnahme) des Ehrenkodex der österreichischen Presse, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Die Medieninhaberin sei dem Verfahren fern geblieben.

Ein Leser hatte kritisiert, dass die Kennzeichnung der Titelseite als "Anzeige" seiner Ansicht nach für einen Laien nicht erkennbar sei. Tatsächlich ist am Titel seitlich neben der Ausgabennummer und dem Erscheinungsort nur sehr klein "Anzeige" zu lesen. Am Titel steht groß neben Bild und Namen des Kandidaten "Österreich braucht ihn jetzt!".

Kennzeichnung "nicht leicht auffindbar und kaum lesbar"

Die vom Presserat gerügte Anzeige im "Graz Journal".
Die vom Presserat gerügte Anzeige im "Graz Journal".(c) Faksimile

Die Medieninhaberin habe trotz Einladung des Senats keine Stellungnahme abgegeben und auch nicht an dem Verfahren teilgenommen.

Die Kennzeichnung der Titelseite als Anzeige erfolgte laut Senat an einem "nicht leicht auffindbaren Platz und ist kaum lesbar". Diese Kennzeichnung, "die überdies aus einem einzelnen Wort neben einer längeren Reihe von anderen Angaben besteht, hat zu wenig Aufmerksamkeitswert." Die Leser seien daher nach Meinung des Senats nicht ausreichend über den Werbecharakter der Titelseite informiert worden.

(APA)

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